Nicht an Belvedere geliefertes Werk: Vergleich

Der Streit um ein noch in der Direktion von Agnes Husslein-Arco vom Belvedere angekauftes, aber nie abgeliefertes Werk der Künstlerin Friederike Pezold ist beigelegt. Wie der „Kurier“ berichtet, endete der Prozess mit einem Vergleich.

Husslein hatte die Installation „Die erste elektronische Venus“ im Jahr 2016 im Vorfeld einer geplanten Ausstellung um 100.000 Euro angekauft. Das Werk kam jedoch nie im Belvedere an. Laut „Kurier“ gab die 73-jährige Künstlerin an, dass die Originalbänder der Videoinstallation bei einem Wasserrohrbruch in ihrem Pariser Atelier in Mitleidenschaft gezogen worden seien. Dem sei zwar nicht so gewesen, die Arbeit wurde dennoch nicht geliefert.

Kunstwerk

Friederike Pezold

„Die erste elektronische Venus“ von der Wiener Künstlerin Friederike Pezold

Kunstwerk oder Geld samt Zinsen retournieren

Im Jahr 2017 übernahm schließlich Stella Rollig die Direktion des Belvedere. Nach missglückten Versuchen, das Werk zu bekommen, kam es schließlich zu einer Regressforderung seitens des Museums.

Der Vergleich sehe nun vor, dass die Wiener Videokünstlerin Pezold bis 15. Juni Zeit habe, die Installation dem Belvedere funktionstüchtig zu überlassen, ansonsten müsse sie die 100.000 Euro inklusive vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Hinzu kommen die Prozesskosten in der Höhe von 15.861 Euro.

Gegenüber der APA kommentierten Rollig und ihr kaufmännischer Geschäftsführer Wolfgang Bergmann: „Wir freuen uns, dass mit diesem Vergleich das Ziel des Verfahrens erreicht wurde, entweder das Werk zu erhalten oder den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen.“

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