Schönheits-OPs: Missstände länger bekannt

Am Montag ist ein nicht zugelassener Arzt wegen illegaler Schönheitsoperationen verurteilt worden. Nun wurde bekannt, dass das betroffene Schönheitszentrum schon länger im Fokus der Behörden stand.

Die für Gesundheitsrecht zuständige MA 40 hatte bereits 2017 von Missständen in dem Schönheitszentrum erfahren, in dem eine ganze Reihe von Ärzten beschäftigt wurde. Nachdem mehrere Anzeigen eingegangen waren, stattete die MA 40 dem Betrieb am 20. Dezember 2017 einen Kontrollbesuch ab. Dabei wurde - wie auch der „Kurier“ berichtete - hinter einer Liege chirurgisches Besteck eines Allgemeinmediziners entdeckt, dessen Ordination die MA 40 schon 2014 schließen hatte lassen.

Die Ärztekammer verhängte über den praktischen Arzt in weiterer Folge ein Berufsverbot - der Mann hatte zugunsten einer algerischen Tätergruppe von dieser gestohlene Smartphones, Laptops, Tablets, Schmuck, Uhren, Pelzmäntel verhökert. Dafür wurde der Arzt 2017 wegen Hehlerei verurteilt.

Besuchungsversuch mit 100.000 Euro

In weiterer Folge fand der arabisch stämmige Mann, der nebenbei ein Friseur-Geschäft und einen Handy-Shop betrieb, im Meidlinger Schönheitszentrum offenkundig eine Beschäftigung als Arzt. Betrieben wurde das Schönheitszentrum von einem aus Syrien stammenden Kaufmann. Dieser muss sich am kommenden Dienstag wegen eines Bestechungsversuchs am Landesgericht für Strafsachen verantworten.

Beim Kontrollbesuch der MA 40 soll der Geschäftsführer der Handelsgesellschaft 100.000 Euro angeboten haben, um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen. Nachdem gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen und eine Anklage eingebracht wurde, behauptete er, er habe die Beamten nicht schmieren wollen, sondern „Spaß“ gemacht.

Die Ärztekammer sicherte auf APA-Anfrage eine Stellungnahme zu den Vorgängen rund um das Schönheitszentrum zu. Der Homepage zufolge werden dort nach wie vor Termine angeboten. Ein Face-Lifting ist demnach ab 220 Euro zu haben.

Zwei Jahre Haft

Am Montag wurde ein 42-Jähriger von einem Schöffensenat im Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Der Angeklagte war mit dem Urteil einverstanden, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - mehr dazu in Zwei Jahre Haft für Kurpfuscher.

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