Hausabriss: Baupolizei sieht „Einzelfall“

Der Abriss des Gasthauses Sperl in Wieden hat die Diskussion um schützenswerte Gründerzeithäuser neu entfacht. Laut Baupolizei war der Abriss nur ein „Einzelfall“, generell würden die neuen Bestimmungen eingehalten.

Geldstrafen bis zu 100.000 Euro und den betroffenen Firmen kann laut Baupolizei auch die Gewerbeberechtigung entzogen werden. Für Gerhard Cech, den Leiter der Wiener Baupolizei, sind die Maßnahmen, welche die Bauordnungsnovelle vorsieht, ausreichend: „Ich denke, dass dieser höhere Strafrahmen, den es jetzt seit Anfang des Jahres gibt, durchaus greifen wird.“

Als „Einzelfall“ sieht Cech den Abriss des ehemaligen Gasthauses Sperl in Wieden, denn „es ist nicht zu bemerken, dass generell die Bestimmungen umgangen werden“, sagte er gegenüber Radio Wien. Die anderen Abbrüche, die von der Baupolizei eingestellt wurden, seien „durchaus eingehalten“ worden.

Baupolizei: Nur noch wenige strittige Fälle

Aufgrund der neuen Bauordnungsnovelle gelten seit Juli 2018 strengere Regeln beim Abriss von Gründerzeithäusern. Und auch die möglichen Strafen wurden erhöht. „Das muss sich vielleicht auch erst herumsprechen“, so Cech. Als sich vor dem Sommer abzeichnete, dass vor der Gesetzesänderung noch eilig viele Gründerzeithäuser abgerissen werden sollen, reagierte die Behörde.

Bei rund 50 Gründerzeithäusern hat die Baupolizei im Sommer den Abriss gestoppt, 28 wurden als nicht schutzwürdig eingestuft und noch im Sommer abgerissen. In 22 Fällen gab es Gerichtsverfahren.

Insgesamt gäbe es laut Cech in Wien 27.000 Gebäude aus der Gründerzeit oder davor - die jetzt geschützt sind. Bei einigen Fällen ist der Ausgang, ob sie abgerissen werden dürfen, noch unklar, wie etwa bei dem Haus in der Radetzkystraße im dritten Bezirk - mehr dazu in - Abbruchhaus: Anzeige der Baupolizei. Diese strittigen Fälle seien laut Cech aber nur ein verschwindend kleiner Anteil.

Kulturgüterdatenbank als Absicherung

Stellt die Baupolizei fest, dass mehr als 50 Prozent des schützenswerten Hauses schon zerstört sind, darf weiter abgebrochen werden. Die Kritik von Denkmalschützern, dass die Baupolizei mitunter von den Hausbesitzern ausgetrickst wird, weil zum Beispiel Stuck abgeklopft wird um so einen möglichst desolaten Eindruck entstehen zu lassen, weist Cech zurück.

Denn die MA 19 würde über eine sogenannte „Kulturgüterdatenbank“ verfügen. Hier wird der Originalzustand eines Hauses anhand von „Fotos und genügend Material“ dokumentiert. „Wir können uns sehr wohl an dem Zustand orientieren, wie er vor der Veränderung war“, erklärte Cech.

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