Lagezuschläge: Viele Mietverträge angefochten

Eine Feststellung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat Lagezuschläge für Wohnungen erschwert. Viele Mietverträge werden seither angefochten. Deshalb würden viele Objekte nur noch verkauft, sagt die Wiener Immobilienbranche.

Wie hoch darf der Lagezuschlag für eine Wohnung sein? Antworten darauf soll eine im September des vergangenen Jahres vorgestellte Karte der Stadt Wien geben. Laut dem Obmann der Wiener Immobilien- und Vermögenstreuhänder Michael Pisecky ist diese Karte aber zu ungenau. In der Branche herrscht Unsicherheit. Immer mehr Mietverträge werden angefochten: „Das führt natürlich dazu, dass die Eigentümer sagen, ich tue alles, was mir einfällt, außer zu vermieten.“

Hoffen auf gesetzliche Klarstellung

Mietwohnungen werden in Eigentum umgewandelt, Häuser werden abgerissen und neugebaut, sagte Pisecky gegenüber Radio Wien: "Das findet definitiv statt. Und selbst große Investoren wie Versicherungen oder Fonds, die bisher immer unbefristet vermietet haben, vermieten jetzt auch befristet, weil die rechtliche Unsicherheit zu groß.

Die Immobilienbranche hofft auf eine Klarstellung durch den Gesetzgeber, wie Lagezuschläge rechtskonform zu berechnen sind. Die Karte, wie sie derzeit ist, lehnen sie ab. Für diese wurde das ganze Stadtgebiet in 1.364 Zählgebiete eingeteilt. Das führte laut Stadt dazu, dass in wesentlich mehr Gebieten kein Lagezuschlag mehr eingehoben werden darf - mehr dazu in Lagezuschlag: Mieten könnten sinken.

Rund 120.000 Wiener betroffen

Drei Monate nach Einführung der Lagezuschlagskarte gab es bei der Mieterhilfe, die Mieterinnen und Mieter zu diesem Thema berät, bereits 2.500 persönliche Beratungsgespräche - daraus ergaben sich 240 Mietzinsüberprüfungen. In 180 Fällen stellte sich dabei heraus, dass die Mieten deutlich höher sind als gesetzlich erlaubt - mehr dazu in Lagezuschläge: Mieterhilfe prüft öfter.

Betroffen von der Regelung sind Mieter in Altbauten - also wenn man in vor 1945 errichteten Häusern lebt und der Mietvertrag nicht vor dem 1. März 1993 abgeschlossen worden ist. Ausgenommen sind Gründerzeitviertel, wo aktuell kein Lagezuschlag erlaubt ist. Die Zielgruppe sind demnach rund 120.000 Wiener. Wer sich die Karte - sie ist rechtlich freilich nicht verbindlich, sondern dient Mietern und Vermietern als Orientierungshilfe - ansieht und der Meinung ist, zu Unrecht Zuschläge zu bezahlen, kann sich gratis an die Mieterhilfe wenden. Nach Prüfung wird die Sache dann gegebenenfalls an die Schichtungsstelle weitergeleitet.

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