Stadt fixiert strengere Regeln für E-Scooter

Elektroroller in Wien werden strenger reguliert: Die Stadt hat einen verpflichtenden Leitfaden fertiggestellt und Verleihfirmen übermittelt. Die elektronisch betriebenen Roller müssen etwa technische Auflagen für Licht und Bremsen erfüllen.

Wien ist seit vergangenem Herbst ein Hotspot für Verleiher von E-Scootern. Vier Anbieter - Lime, Bird, Tier und Byke - sind mittlerweile auf dem Markt und via Handy-App gut gebucht. Generell gelten für die Hunderten Elektroroller in der Stadt dieselben Bestimmungen wie für Radfahrer.

Rücklicht und Reflektoren

Ein spezifisch auf die E-Scooter abzielender Leitfaden soll darüber hinaus in der Stadt nun für mehr Sicherheit sorgen, zumal es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen mit E-Scootern gekommen ist - mehr dazu in Mädchen auf Gehsteig mit E-Roller angefahren und Mann stürzte mit E-Scooter in Wienfluss.

„Wir wollten klare Regeln schaffen und auch Rechtssicherheit, sowohl für die Anbieter als auch dann für die Lenker selbst“, erklärte Markus Raab, Leiter der für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten zuständigen MA 46, gegenüber Radio Wien.

E-Scooter

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In Wien haben mittlerweile vier E-Scooter-Anbieter Fuß gefasst

Die Stadt hat das Regelwerk in Abstimmung mit der Polizei erstellt und dieser Tage den E-Scooter-Verleihern übermittelt. Die wichtigsten Punkte: „Sämtliche E-Scooter müssen mit Rücklichtern ausgerüstet sein und auch nachgerüstet werden. Darüber hinaus braucht man Reflektoren vorne und hinten am Scooter und auch auf der Seite“, sagte Raab. Im Gegensatz zu Fahrrädern müssten die seitlichen Reflektoren nicht unbedingt auf den Rädern angebracht werden.

Funktionstüchtige Bremse oder Tempo runter

Auch bei den Bremsen gelten künftig niedergeschriebene Regeln für Elektroroller: Wer mit einem E-Scooter derzeit auf der Fahrbahn unterwegs ist, darf bis zu 25 km/h fahren. Allerdings muss eine gewisse Bremswirkung wie bei einem Fahrrad gewährleistet sein.

Das wird nun auch kontrolliert: „Wenn die nötigen Bremswertverzögerungen erreicht werden, dann darf weiterhin 25 km/h gefahren werden. Wenn das nicht der Fall ist und die Verzögerungswerte schlechter sind, dann muss diese Geschwindigkeit so gedrosselt werden, bis diese Werte erreicht werden“, erklärte Raab. Sprich der Scooter-Anbieter muss die Höchstgeschwindigkeit eigenständig auf unter 20 km/h drosseln bzw. die Bremsen nachrüsten.

E-Scooter Parkverbot Lime

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Via App werden am Handy verfügbare Scooter in der Nähe angezeigt

Eigenständige Regeln für den ersten Bezirk

Die Anbieter hätten die nächsten Wochen Zeit, ihre Elektroroller aufzurüsten, heißt es von der Stadt. Danach werde gestraft bzw. würden die nicht konformen Roller aus dem Verkehr gezogen. Künftig gilt: Nur E-Scooter, die alle technischen Auflagen erfüllen, sollen auch die notwendige Zertifizierung von der Stadt erhalten.

Parallel zur Stadt Wien hat auch der erste Bezirk im Dezember mit den E-Scooter-Anbietern eigene Bestimmungen ausverhandelt, in denen es vor allem um Abstell- und Geschwindigkeitsbestimmungen geht. In viel frequentierten Zonen müssen etwa die Gefährte automatisch auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden. Das betrifft etwa den Stephansplatz oder den Graben - mehr dazu in Eigene Regeln für E-Scooter in der City.