Ärger über anhaltenden Schulimpfstopp

An Wiener Gymnasien gibt es seit Ende 2016 keine Impfungen durch Schulärzte. Eltern sind empört. Gesetzlich wäre mittlerweile alles geregelt. Was aber fehlt, ist eine ministerielle Durchführungsverordnung.

„Ich kann es fast nicht glauben, dass ich mich heute, zwei Jahre später, mit exakt der gleichen Bitte um mediale Unterstützung wieder an Sie wende.“ So beginnt ein Brief, der in diesen Tagen die Redaktion von Radio Wien erreichte. Abgesendet von einer Elternvertreterin eines Wiener Gymnasiums geht es inhaltlich in dem Brief darum, dass das im Dezember 2016 ausgesetzte Impfprogramm an Wiener Gymnasien immer noch ausgesetzt ist.

Schüler werden in den Wiener Gymnasien nicht wie im Impfplan vorgesehen etwa gegen Hepatitis B und Masern-Mumps-Röteln geimpft. Per Aushang des Schularztes werden Eltern nur darauf aufmerksam gemacht, welche Impfungen ihre Kinder wann benötigen und wo sie geimpft werden können. „Wie kann es sein, dass trotz allgemeinem Konsens über deren gesundheitspolitische Wichtigkeit und gleichzeitig bestehender Infrastruktur (Schulärzte) die wichtigsten Impfungen seit Jahren nicht mehr angeboten werden?“, so die Frage in dem Brief.

Impfung in Arm

dpa/Frederick von Erichsen)

Nicht an allen Schulen werden Schüler geimpft

Durchführungsverordnung fehlt

Viele - nicht alle - Ärzte weigerten sich in den vergangenen Jahren, Impfungen an Gymnasien durchzuführen. Der Grund dafür ist, dass im Gegensatz zu den Pflichtschulen die Ärzte nicht automatisch haftpflichtversichert waren. Das bedeutet, dass bei einem nach einer Impfung möglichen Impfschaden der Arzt oder die Ärztin selber haften würde. Dieser Missstand ist inzwischen durch eine Schulgesetznovelle behoben: Sie sieht eine Haftpflichtversicherung im Impffall auch an den höheren Schulen vor.

Was jetzt noch fehlt, ist eine Durchführungsverordnung des Gesundheitsministeriums. Darin werden Details geregelt, etwa ob ein Kühlschrank vorhanden ist, in dem der Impfstoff gelagert werden kann, und anderes mehr. Und diese Durchführungsverordnung lässt weiter auf sich warten.

Impfungen „nicht unnötig verzögern“

Vor allem für Kinder als zunächst zu Schützende treffen Rechtsgrundlagen bezüglich Impfungen zu, die bis zur UNO reichen. „Entsprechend der (von Österreich unterzeichneten und ratifizierten, Anm.) UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Eltern sind angehalten, Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen“, stellen die UNO-Experten fest.

In der medizinischen Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern entspricht es dem Stand der medizinischen Wissenschaft, Grundimmunisierungen rechtzeitig zu beginnen, nicht unnötig zu verzögern und zeitgerecht abzuschließen.

Im erst vor wenigen Tagen veröffentlichten Impfplan 2019 sind auch Begriffe wie „Impfkrankheit“ und eigentlicher „Impfschaden“ detaillierter definiert. Ursula Wiedermann-Schmidt, Koautorin des Impfplans, betonte dabei die extrem geringe Rate an gemeldeten Nebenwirkungen für Impfstoffe: „2017 wurden in Österreich zwischen 3,5 Millionen und vier Millionen Impfstoffdosen verimpft. Es gab 289 vermutete Nebenwirkungen.“

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