Fall Maurer: Lokalbesitzer will 50.000 Euro
Im Mai hatte die ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete obszöne und sexistische Nachrichten veröffentlicht, die ihr vom Facebook-Account eines Bierlokals geschickt wurden. Im Oktober wurde allerdings sie selbst wegen übler Nachrede verurteilt, da sie nicht beweisen konnte, dass der Besitzer des Lokals die Nachrichten selbst verfasst hat. Beide Parteien gingen damals in Berufung - mehr dazu in Üble Nachrede: Maurer verurteilt.
Anwalt fordert Geld aus Rechtshilfefonds
Seither kämpft Maurer mit einer Crowdfunding-Kampagne gegen „Hass im Netz“, innerhalb kürzester Zeit sammelte die Initiative des Vereins ZARA für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit mehr als die zunächst geplanten 100.000 Euro. Die Hälfte des Geldes ist für den Fall reserviert, dass Maurer auch in den nächsten Instanzen verliert und Prozess- und Anwaltskosten tragen muss. Nun will aber der Anwalt des Lokalbesitzers einen Teil des Geldes für seinen Mandanten erstreiten.
APA/Georg Hochmuth
„Wenn der Verurteilte von einem Verein, von Privaten, von einer Versicherung oder von wem auch immer Geld zur Verfügung gestellt bekommt, um Strafen und medienrechtliche Zusprüche zu bezahlen, dann stellt sich auch die Frage, ob deshalb nicht die Sanktion höher sein muss, die ihm auferlegt wird“, bestätigt Anwalt Adrian Hollaender gegenüber „Wien heute“ einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“. Maurer war damals zu 4.000 Euro Schadenersatz an den Kläger verurteilt worden.
Denn sein Mandant sei durch die massive Öffentlichkeit, die dieser Fall nach sich gezogen habe, schwer gekränkt und öffentlich an den Pranger gestellt worden. „Die medienrechtlichen Zusprüche sind vom Gesetz vorgesehen, mit einem Rahmen von bis zu 50.000 Euro“, so Hollaender.
Maurer: „Völlig dreist und absurd“
Für Maurer ist diese Forderung „völlig dreist und absurd“: „Mir kommt vor, der gräbt immer tiefer. Ich kann das Urteil nicht nachvollziehen, deshalb gehen wir ja in Berufung und glauben auch, dass die zweite Instanz anders entscheiden wird“, sagte sie. Klären soll das nun das Oberlandesgericht. Einen Verhandlungstermin gibt es aber noch nicht.
Bierverkäufer will Geld von Maurer
Neue Wende im Fall Sigrid Maurer: Jetzt fordert der Bierverkäufer 50.000 Euro wegen „erlittener Kränkung“.
Die Hälfte des gesammelten Betrages - und im Erfolgsfall das gesamte Geld - soll aber jedenfalls anderen Opfern zugutekommen. „Mir war von Anfang an ganz wichtig, dass dieses Crowdfunding für alle Betroffenen von Hass im Netz zur Verfügung steht und dass das transparent abgewickelt wird. Dementsprechend liegt das Geld beim Verein, und Zara entscheidet allein darüber, wie es verwendet wird“, sagte Maurer.
Links:
- Maurer: Initiative erreichte 100.000-Euro-Ziel (wien.ORF.at; 17.10.2018)
- Maurer-Urteil: Ermittlung gegen Kläger möglich (wien.ORF.at; 11.10.2018)
- „Kurier“-Artikel