Post droht Strafverfahren wegen Datensammelns
Die Post will zwar dagegen berufen. Unabhängig davon kann die Behörde aber ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und will das binnen zwei Wochen klären, wie Vizechef Matthias Schmidl am Donnerstag mitteilte.
Die Datenschutzgrundverordnung sieht bei Verstößen empfindliche Geldstrafen vor, die im Extremfall bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Derzeit ist allerdings noch nicht klar, ob die Datenschutzbehörde ein Strafverfahren einleitet
Verantwortliche für Verstöße ausfindig machen
Sollte es dazu kommen, müsste geklärt werden, wer für die Verstöße verantwortlich war, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgten und ob es sich um schwerwiegende oder mindere Verstöße handelt, erklärt Schmidl. Bei geringfügigen Verstößen kann es die Behörde auch bei einer Verwarnung belassen.
Am Dienstag hatte die Datenschutzbehörde bekannt gegeben, dass die Post aus ihrer Sicht gegen den Datenschutz verstoßen hat, weil sie die Parteipräferenzen der Österreicher geschätzt und diese Daten für Marketingzwecke verwendet hat - mehr dazu auch in Post-Daten: Behörde sieht Verstöße.
Die Post hat nun vier Wochen (bis 11. März) Zeit, um gegen diese Entscheidung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Ein etwaiges Verwaltungsstrafverfahren würde nach Angaben der Behörde aber unabhängig von dieser Berufung laufen.
Weiter Werbung mit personalisierten Daten
Es ist aber nicht die einzige Causa mit der das Unternehmen derzeit beschäftigt ist. Die Post steht derzeit auch in der Kritik, personalisierte Werbung an Menschen zu verschicken, deren Interessen davor online erhoben worden waren. Die Post hatte angekündigt, das Produkt vorerst nicht mehr zu vertreiben. Es ist aber noch im Angebot - mehr dazu in Post wirbt weiter mit personalisierten Daten.
Link:
- Post-Datenhandel: VKI rät zu Auskunftsersuchen (help.orf.at)