Mitschülerin bei Vergewaltigung gefilmt: Haft

Ein 14 Jahre und ein 15 Jahre alter Schüler sind am Dienstag am Wiener Landesgericht zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten eine Mitschülerin vergewaltigt, die Tat gefilmt und das Video in der Schule herumgezeigt.

„Wie kommt man auf die Idee, auf diese Weise seinen ersten Sex zu haben?“, ist der 14 Jahre alte Bub vor Gericht gefragt worden. Der Bursche hatte sich am 17. September 2018 mit einer Mitschülerin getroffen, diese in einen Aufzug gedrängt und die Gleichaltrige vergewaltigt. Den erzwungenen Sex ließ er von einem Freund, der ihn zu dem Treffen begleitet hatte, mitfilmen. Die Tat sei nicht geplant gewesen, betonte der Bursche beim Prozess.

Schuldirektorin erstattete Anzeige

Die Betroffene hatte von der Vergewaltigung - vermutlich aus Scham - nicht einmal ihrer Mutter erzählt. Anzeige wurde von der Schuldirektorin erstattet - zu der sich die Existenz dieses Videos durchgesprochen hatte. Denn das Video hatten die Burschen in der Klasse herumgezeigt. Die beiden Schüler wurden verhaftet und in weiterer Folge auch in Untersuchungshaft genommen.

Beide Angeklagte weisen ein schwieriges familiäres Umfeld auf. Die aus Mazedonien stammenden Eltern des 14-Jährigen hatten sich zwei Jahre nach seiner Geburt getrennt. Zum Vater gibt es seither keinen Kontakt. Der Vater des 15-Jährigen lebt wiederum seit mehreren Jahren in Paris, die Mutter befindet sich in Haft.

Haupttäter muss vier Monate ins Gefängnis

Um den Buben, der sechs Halbgeschwister hat, kümmern sich die Großmutter und das Jugendamt. „Ihm hat bisher nie jemand gesagt, was richtig und was falsch ist“, bemerkte sein Verteidiger Philipp Winkler. Beiden Angeklagten sei bis zu ihrer Inhaftierung gar nicht bewusst gewesen, „was sie da aufgeführt haben“.

Am Dienstag ist der Haupttäter zu zwei Jahren Haft, davon vier Monate unbedingt verurteilt worden. Der 15-Jährige kam als Beitragstäter gänzlich mit einer bedingten Strafe davon. Mildernde Umstände waren laut Gericht das Geständnis der Angeklagten und dass sie sich einer Therapie unterziehen werden.