Ex-Freundin und Eltern terrorisiert: Verurteilt

Ein 32-jähriger Mann, der seine Ex-Freundin und seine Eltern über Monate hinweg terrorisiert hat, ist am Mittwoch vom Landesgericht zu 18 Monaten Haft verurteilt worden - sechs Monate davon unbedingt.

Der Sohn aus bestem Hause wurde wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung verurteilt. Vor allem folgte Richterin Erika Pasching einer Empfehlung der beigezogenen Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith, indem sie den bisher Unbescholtenen gemäß §22 StGB zusätzlich in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher einwies.

Das sei in diesem Fall „der einzig gangbare Weg“, erklärte Pasching. Nach längerer Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand Philip Albrecht akzeptierte der 32-Jährige die Entscheidung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Mann „brandgefährlich“

Rossmanith bescheinigte dem Angeklagten in der mehrstündigen Verhandlung eine schwere Persönlichkeitsstörung, die sich unter anderem in einer hohen Kränkungsanfälligkeit manifestiere: „Er kann in keinster Weise Grenzen wahrnehmen und hält solche auch nicht aus.“ Der 32-Jährige sei „um Haaresbreite“ von einer höhergradigen geistigen Abnormität entfernt, die „gerade noch nicht vorliegt“, erläuterte die Sachverständige.

Dessen ungeachtet sei der Mann „brandgefährlich“, vor allem unter Alkoholeinfluss, dem er seiner eigenen Darstellung und jener seiner Familie zufolge zuletzt im Übermaß zugesprochen haben soll. „Ohne entsprechende Therapie, die in einer Anstalt gewährleistet ist, wären zukünftig alle gefährdet, die mit ihm in einer Gefühlsbeziehung stehen und die sich nicht so verhalten, wie er es erwartet“, gab Rossmanith zu bedenken.

Eltern forderten psychiatrische Expertise

Ursprünglich war in dem Strafverfahren gar keine psychiatrische Sachverständige bestellt worden. Nikolaus Rast, der Rechtsbeistand der Eltern des 32-Jährigen, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, hielt eine Expertise zum Geisteszustand des Angeklagten aber für dringend geboten. Seiner Anregung, den Angeklagten vor der Verhandlung psychiatrisch untersuchen zu lassen, war vom Gericht Folge gegeben worden.