Mit Glasflasche attackiert: Schüler verurteilt

Ein 17 Jahre alter HTL-Schüler ist am Landesgericht zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im Streit vor einer Diskothek einen anderen Jugendlichen mit einer abgebrochenen Glasflasche attackiert und verletzt.

Er schlug dem um ein Jahr älteren Burschen die Flasche auf den Kopf und stach ihm damit auch ins Gesicht. Der 18-Jährige, der am 29. Juli 2018 in dem Lokal einen Geburtstag gefeiert hatte, erlitt eine Schädelprellung und mehrere laut Anklage mit „spritzender Blutung“ verbundene Schnittwunden. Noch im Niedergehen habe ihm der Angeklagte einen finalen Hieb mit der abgebrochenen Flasche verpasst, schilderte der Zeuge: „Dann hab’ ich das Bewusstsein verloren.“

Bereits vorbestraft

„Ich habe überreagiert“, räumte der HTL-Schüler ein. Nicht einmal vier Monate vor dem inkriminierten Geschehen war er wegen einer tätlichen Auseinandersetzung vom Landesgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Zusätzlich wurde ihm dabei die Weisung erteilt, sich einem Anti-Aggressionstraining zu unterziehen.

Offenbar blieb diese Maßnahme ohne Erfolg. Als er in Begleitung mehrerer Freunde wahrnahm, dass vor der Disco ein Bekannter von einer anderen Gruppe verprügelt wurde, mischte sich der 17-Jährige ins Getümmel. „Wir wollten es klären. Wir wollten keine Schlägerei machen“, versicherte er einem Schöffensenat. Plötzlich habe er aber „eine Faust von der Seite bekommen“. Da habe er nach einem am Boden liegenden abgebrochenen Flaschenhals gegriffen: „Aus Schock habe ich einfach mit der Glasflasche hingeschlagen.“

Anti-Aggressionstraining verordnet

Der Getroffene war allerdings - wie dieser und andere Zeugen versicherten - an der ursprünglichen Keilerei nicht beteiligt gewesen. „Ich wollte ihn gar nicht abstechen“, beteuerte der Angeklagte, dem absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen wurde. Von den über den 17-Jährigen verhängten zweieinhalb Jahren wurden zehn Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest bekam der Schüler bedingt nachgesehen.

Die offene Bewährungsstrafe wurde nicht widerrufen, die Probezeit aber auf fünf Jahre verlängert. Außerdem muss der 17-Jährige das Anti-Aggressionstraining fortsetzen. Das Opfer erhielt eine finanzielle Wiedergutmachung von 2.280 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.