„Von“-Website: Habsburg beabsichtigt Revision
Das Adelsaufhebungsgesetz verbietet Adelsnamen, darunter fällt auch das „von“, aber auch Titel wie Herzog, Fürst, Graf, Baron und Ritter. Das Landesverwaltungsgericht Wien hatte Habsburg in erster Instanz verurteilt. Wie Habsburg am Rande eines Wels-Besuchs anlässlich der Eröffnung der Sonderausstellung zum 500. Todesjahr von Kaiser Maximilian I. am Mittwoch erklärte, beabsichtige er in Rücksprache mit seinem Anwalt beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Revision einzulegen.
APA/Werner Kerschbaummayr
Strafe in Kronen angegeben
Denn das Gesetz, aufgrund dessen er verurteilt wurde, gehöre „auf die Müllhalde der Geschichte“. So hatte das Landesverwaltungsgericht nämlich gleichzeitig mit dem Schuldspruch vergangene Woche die vom Magistrat Wien-Landstraße dafür verhängte Strafe aufgehoben - mehr dazu in Homepage „karlvonhabsburg.at“ gesetzeswidrig.
Diese könne nicht verhängt werden, weil der Betrag in dem Gesetz aus 1919 in Kronen angegeben ist, so die Argumentation. Grundsätzlich unterhalte ihn diese Causa in erster Linie, sagte der Kaiserenkel abschließend.