Prostituierte erwürgt: Prozess am 8. Mai

Am 8. Mai wird am Landesgericht gegen einen Mann verhandelt, der vor einem Jahr eine 28 Jahre alte Prostituierte erwürgt haben soll. Dem 64-Jährigen droht lebenslang und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Prostituierte habe er getötet, weil sie sich seiner Darstellung zufolge über ihn lustig gemacht habe. Laut Anklage soll der Mann die getötete Frau in der Badewanne mit einer Säge und einem Messer zerstückelt haben. Mit den Leichenteilen fuhr er dann an den Neusiedlersee, wo er sie in der Ruster Bucht - dort hatte er eine Hütte gepachtet - im Wasser versenkte.

Will nach Stein kommen

Dem wegen Totschlags, Vergewaltigung und Notzucht massiv Vorbestraften, der die Hälfte seines Lebens in diversen Justizanstalten verbracht hat, ist klar, „dass er nicht mehr auf freien Fuß kommen wird“, wie seine Verteidigerin Astrid Wagner festhielt. „Sein Wunsch ist, dass er nach Stein kommt“, teilte Wagner mit. Dort möchte der gelernte Offset-Drucker in der anstaltseigenen Druckerei arbeiten.

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigt dem 64-Jährigen eine hochgradige geistige Abnormität und stuft den Mann in Verbindung damit als gefährlich ein. Laut Gutachten weist der Angeklagte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Elementen und Zügen zum Kannibalismus auf. Aufgrund der schlechten Zukunftsprognose empfiehlt Hofmann für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des Mannes in einer Sonderstrafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Tatrekonstruktion

APA/Hans Punz

Im Juni 2018 gab es eine Tatrekonstruktion in Wien und im burgenländischen Rust

Erst 2016 bedingt entlassen

Bereits 1996, nach der Vergewaltigung einer Bekannten zu zwölf Jahren Haft verurteilt, war der Mann im Maßnahmenvollzug gelandet. Dort wurde er nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe aufgrund seiner anhaltenden Gefährlichkeit weiterhin zwangsweise festgehalten. Erst im Oktober 2016 verfügte die Justiz auf Basis von zwei Gutachten und des Umstands, dass sich der Mann seit 2015 bei Freigängen bewährt hatte, die bedingte Entlassung.

Er kam zunächst in einer betreuten Einrichtung für Ex-Häftlinge unter, ging einem geregelten Alltag nach und hielt alle Weisungen ein, die man an seine Freilassung geknüpft hatte. Im Frühjahr 2018 fand der 64-Jährige schließlich eine eigene Wohnung, in der es kurze Zeit danach zur nun prozessgegenständlichen Bluttat kommen sollte - mehr dazu in Leiche im Neusiedler See: Frau in Wien getötet.

Beim Opfer handelte es sich um eine gebürtige Ungarin, die in der Bundeshauptstadt als Reinigungskraft und Gelegenheitsprostituierte gearbeitet haben soll. Der Angeklagte dürfte sie am Westbahnhof kennengelernt haben.

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