92 Kündigungen wegen „Krankentransport neu“

Hilfsbedürftige Patienten dürfen ab sofort nur mehr von Blaulichtorganisationen transportiert werden. Für private Anbieter bedeutet das ein Drittel weniger Aufträge. Insgesamt wurden 92 Fahrer und Beifahrer gekündigt.

Wer eine Trage oder einen Tragsessel braucht, darf nur mehr von einer Blaulichtorganisation transportiert werden. In den vergangenen Jahren hatte die Kasse private Fahrtendienste bevorzugt, weil sie deutlich weniger kosten. Dies ging soweit, dass die Wiener Blaulichtorganisationen in finanzielle Schwierigkeiten kamen.

Nun gibt es die neue Regelung, die wiederum für private Fahrtendienste deutliche Einbußen bringt. Die Entscheidung, wer engagiert wird, trifft weiterhin der Arzt. Ist der Patient grundsätzlich gehfähig, die Öffentlichen Verkehrsmittel aber nicht zumutbar, sollen die privaten Anbieter aushelfen. Koordiniert wird das von der neuen Leitstelle in Hernals - mehr dazu in 500.000 Euro für Krankentransport-Leitstelle.

Sanitäter Krankentransport Rotes Kreuz

APA/Barbara Gindl

Bei „hilfsbedürftigen“ Patienten muss jetzt ein Sanitäter dabei sein

„Haben Angst, keine Aufträge mehr zu bekommen“

Es ist nicht nur die neue Regelung, die die privaten Fahrtendienste finanziell massiv belastet. Sie fürchten sogar noch mehr Einbußen, sagt Thomas Haller von Haller Mobil: „Es geht jetzt gar nicht mehr um Tragsessel oder liegend, unsere Sorge ist, dass man uns alles andere auch wegnimmt. Der Reihe nach, nicht von heute auf morgen, aber mit der Zeit“.

Hintergrund ist, dass etwa ein Dialysezentrum bereits angekündigt hat, für Rollstuhlfahrer künftig keinen privaten Fahrtendienst mehr zu beauftragen, obwohl dies nach wie vor erlaubt ist. Haller fordert für sich und seine Kollegen von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker von der SPÖ mehr Rechtssicherheit und eine Novelle des Gesetzes - mehr dazu in Krankentransport neu: Private Anbieter skeptisch.

„Das ist für viele der wirtschaftliche Ruin“

Die privaten Anbieter haben eine Petition zur Überarbeitung der Novelle gestartet und über 3.000 Unterschriften gesammelt. Der heutige Petitionsausschuss im Rathaus wird sich damit befassen. Die Fahrtendienste fordern zudem eine „wirtschaftlich verträgliche Übergangsfrist“.

Das Gesetz wurde erst im Jänner 2019 veröffentlicht und tritt mit April 2019 in Kraft. „Wir haben uns alle einen Fuhrpark angeschafft mit einer Abschreibefrist von fünf Jahren“, sagte Haller, auf diesen Investitionen würden nun alle sitzenbleiben. Haller sprach von einem wirtschaftlichen Ruin für viele Anbieter.

Rettungsorganisationen begrüßen neue Regelung

Die sechs anerkannten Wiener Rettungsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund Wien, Grünes Kreuz Wien, Die Johanniter, Malteser Hospitaldienst, Wiener Rotes Kreuz und SMD - Sozial Medizinischer Dienst Österreich) begrüßen die Novellierung des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes.

Die Neuregelung ist aus Sicht der gemeinnützigen Rettungsorganisationen ein Meilenstein in der Qualitätssicherung für die Menschen in Wien. Das Gesetz würde klar regeln, welche Transporte eindeutig eine medizinische Leistung erfordern und somit künftig nur von qualifizierten, anerkannten Organisationen im Rettungs- und Krankentransport durchgeführt werden dürfen.

Petra Jezek, wien.ORF.at

Links: