Haft nach Spritztouren mit Linienbussen

Ein gerichtliches Nachspiel hat es am Montag für einen 17-Jährigen gegeben, der vor zwei Monaten abgestellte Linienbusse gekapert und damit Spritztouren unternommen hatte. Das Urteil: sieben Monate Haft, zwei unbedingt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Innerhalb von drei Tagen verschaffte sich der 17-Jähriger gewaltsam Zutritt zu den außer Betrieb befindlichen Linienbussen. Der junge Mann zwängte einfach die Vordertür der auf einem Firmenparkplatz abgestellten Fahrzeuge auf. Da sich die Schlüssel offenbar neben dem Lenkrad befanden, unternahm der Bursch mit den Bussen ausgedehnte „Spritztouren“ - mehr dazu in 17-Jähriger stiehlt Linienbus.

Bus der Firma Richard innen

ORF

Der 17-Jährige fuhr mit dem Bus von Wien-Donaustadt bis Klosterneuburg

„Es hat Spaß gemacht“

„Es hat Spaß gemacht“, sagte der Verurteilte am Landesgericht für Strafsachen. Richter Andreas Hautz fand es weniger lustig: „Das ist fern von dem, was ein Jugendstreich ist. Das ist ein ganz gemeingefährliches Verhalten.“ Er verhängte über den bereits Vorbestraften - er hatte im vergangenen Dezember wegen einer gegen seine Ex-Freundin gerichteten gefährlichen Drohung bereits eine Bewährungsstrafe ausgefasst - sieben Monate Haft, davon zwei Monate unbedingt.

Neben der unbefugten Inbetriebnahme von Fahrzeugen wurde der Jugendliche für eine erneute gefährliche Drohung bestraft, die sich dieses Mal gegen seine Mutter bzw. den Stiefvater gerichtet hatte.

Haft nach Spritztour mit Bus

Ein 17-Jähriger übernahm mehrmals Spritztouren mit gestohlenen Bussen. Dafür fasste er sieben Monate Haft aus.

„Ich wollte nicht warten“

Den ersten Bus kaperte der Bursch am 2. Februar, nachdem er den Autobus verpasst hatte, der ihn Richtung Innenstadt bringen hätte sollen. „Ich wollte nicht warten“, erklärte er dem Richter. Er begab sich daher kurzerhand zum nahe gelegenen Privatgelände eines Unternehmens, das für die Wiener Linien Routen betreibt, drückte die Vordertür eines geparkten Busses auf, setzte sich ans Steuer und startete das Gefährt.

„Wie haben Sie gewusst, wie man so einen Bus fährt?“, wunderte sich der Richter, zumal der Angeklagte erst wenige Tage zuvor seinen 17. Geburtstag gefeiert und dementsprechend keinen Führerschein hatte. Der Angeklagte blieb die Antwort schuldig.

Freunde mitgenommen

Der Jugendliche war mit dem entwendeten Bus mehrere Stunden unterwegs. Er rief Freunde und Bekannte an, ließ diese zu- und wieder aussteigen. Nervös wurde er erst, als ihn ein Mädchen auf eine Polizeikontrolle aufmerksam machte und in eine enge Seitenstraße dirigierte. „Es war dunkel, ich hab’ einen Mistkübel übersehen“, berichtete der Angeklagte. Mit der Kollision war die Ausfahrt beendet, der Bursch ließ den Bus einfach stehen und machte sich davon.

Am nächsten Tag wollte er wieder Busfahren: „Es hat Spaß gemacht mit dem ersten.“ Wieder ging er zum Firmengelände des Busunternehmens, suchte sich ein freies Fahrzeug aus und fuhr los: „Es war ein Erlebnis halt. Ich hab’ nicht nachgedacht, was das für Konsequenzen haben kann.“ Wiederum endete die „Spritztour“ abrupt, indem er gegen ein Hindernis stieß.

Auf dem Weg nach Klosterneuburg geschnappt

Auf der dritten Ausfahrt, die den 17-Jährigen nach Klosterneuburg führte, erwischte ihn die Polizei. Drei Streifenwagen verfolgten am 4. Februar den Burschen hinter dem Steuer und brachten diesen nach dem Bahnhof Klosterneuburg-Kierling zum Stoppen.

Dem betroffenen Unternehmen entstand bei den zwei Kollisionen ein Sachschaden von insgesamt 4.500 Euro. Die Firma schloss sich dem Strafverfahren allerdings nicht als Privatbeteiligte an, so dass den 17-Jährigen - er befindet sich auf Lehrstellensuche - vorerst keine Schadenersatzforderungen ereilten.