Haftstrafe nach Angriff auf Busfahrer

Wegen schwerer Körperverletzung ist ein 21-jähriger Fahrgast am Donnerstag nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte Anfang des Jahres einen Wiener Busfahrer geschlagen und schwer verletzt.

Der 21-Jährige hatte es verabsäumt, in einem Bus der Linie 5B rechtzeitig das Haltesignal zu betätigen. Als ihm der Chauffeur die Türe des bereits abfahrenden Busses nicht mehr öffnete, rastete der Fahrgast aus. Er verpasste dem Fahrer zunächst eine Ohrfeige. Als dieser sein Handy zückte, um die Polizei zu rufen, schlug der Mann noch einmal zu: „Darauf hab’ ich noch eine gekriegt, dass das Handy durch den Fahrgastraum geflogen ist“, sagte der Mann aus.

Als er den Bus zum Halten brachte, zwängte der 21-Jährige mit Gewalt die Türen auf und wollte sich davon machen. Der Buslenker folgte ihm, nachdem er sein Handy vom Boden aufgehoben hatte. „Als er gesehen hat, dass ich mit der Polizei telefoniere, ist er zurückgerannt und mir gegen die rechte Schulter gesprungen“, berichtete der 46 Jahre alte Familienvater. Danach hätte er noch Faustschläge kassiert, wobei er sich an die genaue Abfolge nicht mehr erinnern könne. Er sei benommen zu Boden gegangen.

Angeklagter entschuldigte sich

Während der Schläger von der Polizei in der Nähe des Tatorts festgenommen wurde, kam der Busfahrer ins Spital. Er erlitt einen Nasenbeinbruch, eine Absplitterung am Oberarmknochen, wobei der Mann seither den Arm nicht mehr uneingeschränkt heben kann, und eine Rissquetschwunde an der Stirn. Außerdem schlug ihm der Angreifer zwei Zähne aus. Zwölf Tage verbrachte er im Spital, neun Wochen im Krankenstand.

„Es tut mir leid, was ich gemacht habe. Ich war nicht ich“, entschuldigte sich der Angeklagte beim Busfahrer nach dessen Zeugenaussage. Sein Verfahrenshelfer Sebastian Lesigang überreichte der Rechtsvertreterin des Chauffeurs 1.000 Euro an Wiedergutmachung. „Ich war in Eile“, begründete der 21-Jährige, weshalb er unbedingt noch aus dem abfahrenden Bus wollte. Danach hätte er „ein Blackout“ gehabt. Dass ihn der Buschauffeur verfolgte, „war zu viel für mich. Ich wollte ihn weghaben von mir“.

Vier Monate Haft und Therapie

Obwohl der Angeklagte unbescholten und reumütig geständig war sowie eine teilweise Schadensgutmachung leistete, muss er ins Gefängnis. Richter Andreas Hautz verhängte über den Mann 18 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt: „Eine zur Gänze bedingte Strafe geht bei so etwas nicht mehr.“ Weitere 5.200 Euro bekam der 46-Jährige vom Gericht zugesprochen. Zudem ordnete der Richter Bewährungshilfe an und erteilte dem 21-Jährigen die Weisung, sich einer Therapie bei der Männerberatung zu unterziehen. Der Angeklagte war mit allem einverstanden.

Mehrere Maßnahmen sollen Fahrer schützen

Die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Zuletzt hatte der Gesetzgeber die Strafen für körperliche Übergriffe auf Öffi-Lenker verschärft, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Zielscheibe von Gewalttätern werden.

Wie ein Sprecher der Wiener Linien mitteilte, sind die Übergriffe auf Öffi-Mitarbeiter in jüngster Vergangenheit zurückgegangen. Die Wiener Linien führen das auf ein Maßnahmenpaket zurück, das zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen wurde. Deeskalationstrainings, Trennwände aus Glas, die Straßenbahn- und Buslenker vom Fahrgastbereich abgrenzen, und die Videoüberwachung in den Fahrzeugen hätten sich bewährt.

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