Zwei Waldmüller-Gemälde werden restituiert
Im Fall Felsövanyi revidierte der Beirat eine frühere Entscheidung. Die Porträts „Bildnis des Herrn Johann Werner“ und „Bildnis der Frau Magdalena Werner“ von Waldmüller waren 1939 durch eine Bevollmächtigte der Besitzerin Gertrude Felsövanyi verkauft worden - allerdings in die eigene Tasche. Aufgrund des eindeutigen Zusammenhangs mit der Verfolgung Felsövanyis stufte der Beirat den Erwerb nun doch als „nichtiges Rechtsgeschäft“ ein.
Ein Gemälde aus Heeresgeschichtlichem Museum
Auch das Bild „Lagerszene aus dem Jahre 1848 in Italien“ von Franz Adam aus dem Heeresgeschichtlichen Museum muss rstituiert werden. Die Erben der Familie Ephrussi, der während der NS-Zeit sowohl das Palais samt seinen Sammlungen als auch das Bankhaus entzogen wurde, erhalten das Franz-Adam-Gemälde zurück, weil sein Ankauf im Jahr 1950 in einem engen Zusammenhang mit einer Ausfuhrsperre durch das Bundesdenkmalamt erfolgte.
In Bezug auf fünf volkskundliche Objekte, die Paul bzw. Hermine Wittgenstein dem Museum für Volkskunde schenkten, sah der Beirat dagegen keine Entziehungen - auch wenn die Objekte, darunter ein Spinnrad, ein Fernrohr und eine Wanduhr, in Bundeseigentum wären, müssten sie demnach nicht zurückgegeben werden.
Links:
- ÖNB kauft restituierte Bücher zurück (wien.ORF.at; 14.12.2018)
- Provenienzforschung