Keine WhatsApp-Krankschreibung in Wien
Es sind gleich mehrere Gründe, wegen derer die WGKK und auch die Ärztekammer persönliche Krankmeldungen per Handy-App ablehnen:
- In Österreich dürfen nur niedergelassene Ärzte nach einer persönlich durchgeführten Untersuchung Krankschreibungen ausstellen
- Die Gefahr, dass mit der Möglichkeit Schindluder getrieben wird
- Die Gefahr, dass ein lebensbedrohlicher Infekt übersehen werden könnte
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WGKK: „Nicht zulässig“
Laut WGKK erfolgt eine Krankschreibung eben nach einer Untersuchung „und einer dieser Untersuchung entsprechenden Krankenbehandlung“. Das sei unabhängig davon, ob es sich um einen Vertragsarzt oder eine Wahlärztin handelt: „Eine Krankmeldung ausschließlich aufgrund der eigenen Angaben der/des Versicherten ist daher nicht zulässig“, betont die WGKK.
„AU-Schein“ in Deutschland
Die Idee kommt von einem Start-up-Unternehmen aus Deutschland. Ein Rechtsanwalt aus Hamburg will Patienten bei Erkältungen den Weg in eine Praxis ersparen. Auf einer Internetseite beantworten Patienten per Smartphone einen Fragebogen, geben persönliche Daten ein und zahlen neun Euro per PayPal oder Kreditkarte. Diese Angaben werden der Aussendung zufolge verschlüsselt per WhatsApp an einen Arzt gesendet, der die Erkältung diagnostiziert und die Krankschreibung ausstellt. Die Patienten erhalten diese daraufhin per WhatsApp sowie im Original per Post.
Allerdings gibt es sehr wohl auch in Deutschland Einschränkungen: Die WhatsApp-Krankschreibung gilt nur für Erkältungen, für maximal drei Tage und lediglich zwei mal pro Jahr. Gesetzliche Basis dafür ist eine Lockerung der Bestimmungen für Telemedizin, die eine Diagnose auch ohne körperliche Anwesenheit erlaubt. Dennoch prüft die Kammer von Hamburg jetzt den Krankschreibservice rechtlich.