Verurteilung nach Hasspostings gegen Ulli Sima

Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) geht rechtlich gegen Hasspostings vor. Der erste von mehreren anhängigen Fällen wurde am Dienstag vor Gericht verhandelt. Ein Listenhundbesitzer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Medienberichten zufolge wurde ein Listenhundbesitzer, der die Politikerin auf deren Facebook-Seite wiederholt beschimpft hatte, zu einer teilbedingten Strafe von 320 Euro verurteilt. Anlass für die gegen Sima gerichteten - und mittlerweile gelöschten - Hasspostings waren das neue Wiener Tierhaltegesetz, das strengere Regeln für Kampfhunde vorsieht und anscheinend manch Hundebesitzer in große Rage versetzte - so wie den Angeklagten - mehr dazu unter Maulkorb für Listenhunde nun Pflicht.

Klage wegen übler Nachrede

Der Mann hatte Sima unter seinem Klarnamen wiederholt auf das Derbste beschimpft und ist auch der Aufforderung von Simas Rechtsvertretern, das zu unterlassen, nicht nachgekommen. Unter anderem verglich der Hundebesitzer Sima mit Adolf Hitler und unterstellte ihr, ihre Position durch sexuelle Gefälligkeiten erlangt zu haben. Die Stadträtin klagte ihn schließlich wegen Beleidigung und übler Nachrede.

Der Mann erhielt schließlich eine teilbedingte Strafe von 320 Euro, wobei der Richter die Hälfte mit einer zweijährigen, teilbedingten Probezeit nachgesehen habe, wie Simas Anwältin dem „Kurier“ berichtete. Er muss außerdem die Prozesskosten bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegenüber „Heute“ kündigte Sima an, auch künftig gegen alle Hassposter vorgehen zu wollen.

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