Frau eingesperrt und vergewaltigt: 10,5 Jahre

Weil er eine Zufallsbekannte im April 2018 in eine stillgelegte Bar gelockt und sie gefesselt, verprügelt und vergewaltigt haben soll, ist am Donnerstag in Wien ein 37-Jähriger zu 10,5 Jahren Haft verurteilt worden.

Der Rumäne bekannte sich wieder teilweise schuldig. Er gab die Prügel zu, vergewaltigt will er die Frau nicht haben. Die Frau saß am Abend des 24. April 2018 bei der U-Bahn-Station Philadelphiabrücke und aß einen Burger, als sie der 37-Jährige ansprach und zu einer Flasche Sekt in einer Bar in Liesing einlud. Als sie im Lokal ankamen, sperrte der Rumäne bereits die Tür zu. Die Frau bekam das mit und wollte gehen, doch der Beschuldigte wollte weiter trinken.

Duschkopf in den Mund gerammt

Als das Opfer um Hilfe schrie, kippte die Situation und der 37-Jährige sperrte es in ein Zimmer in der ehemaligen Rotlichtbar. Ein Martyrium begann, stundenlang quälte der Mann die Frau. Bis 4.00 Uhr soll der Rumäne laut Anklage immer wieder auf sie eingeprügelt haben, teilweise sogar mit einer Peitsche. Laut Anklage hatte der Mann die Frau in diesem Zeitraum drei Mal vergewaltigt.

Sie erlitt schwere Verletzungen, mehrere Gesichtsknochen - darunter der Kiefer - wurden gebrochen, sie verlor einen Schneidezahn, Rippen wurden verschoben und sie erlitt zahlreiche Hämatome, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter bereits in der ersten Verhandlung im Februar ausführte.

„Mit mehreren Watschen nicht zu erklären“

Der 37-Jährige gab an, dass er seinem Opfer lediglich fünf bis sechs Ohrfeigen verpasst habe. Es könnte auch sein, dass die Frau in der Dusche ausgerutscht sei und sich dort die Verletzungen zugefügt habe. „Nachdem ich sie geschlagen habe, habe ich schön mit ihr gesprochen und das als Freundschaft empfunden“, sagte er damals.

Dem widersprach Gerichtsmediziner Reiter: Die Verletzungen seien „Ausdruck einer schwersten Traumatisierung, das ist mit mehreren Watschen nicht zu erklären“. Zudem betonte Reiter, dass ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr bei den aufgrund der schweren Verletzungen heftigen Schmerzen gar nicht möglich gewesen wäre.

Schwere der Verletzungen führte zu hoher Strafe

Um 12.30 Uhr bat die Frau ihren Peiniger, sie doch zu einem Arzt gehen zu lassen. Er brachte sie noch zur U-Bahn und verschwand. Als das Opfer eine Person um Hilfe ersuchte, verständigte diese sofort die Rettung. Im Spital wurde Anzeige gegen den 37-Jährigen erstattet.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Sonja Höpler-Salat wies in seiner Urteilsbegründung auf die Schwere der von dem Rumänen zugefügten Verletzungen hin, die schlussendlich lebensgefährlich waren. Bei der Haftstrafe von 10,5 Jahren handelt es sich um eine Zusatzstrafe. Der Mann war erst vor kurzem wegen Einbruchsdiebstählen vor Gericht gestanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.