Mit der E-Card in den Urlaub

Im Urlaub plötzlich Ohrenweh oder noch schlimmer ein gebrochener Fuß. Die E-Card kann Ihnen da helfen, Sie müssen aber einiges beachten. Alle Infos dazu gibt es in unserer Sendung „Ganz auf Ihrer Seite“ mit der AK Wien.

Hinter dem spannenden Kürzel „EKVK“ verbirgt sich die sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte, vielen von uns allerdings besser bekannt als E-Card.

Sie gilt in allen 28 EU-Staaten, zudem auch in der Schweiz, Norwegen Island, Liechtenstein und Mazedonien. Sollten Sie Urlaub in Serbien und Bosnien-Herzegowina machen, müssen Sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger die E-Card gegen eine gültige Anspruchsberechtigung tauschen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 21.07.2016

Nutzung der EKVK

Die E-Card kann bei allen Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern verwendet werden. Wird sie abgelehnt und eine Barzahlung verlangt, ist eine detailierte Rechnung nötig. Diese Tatsache gilt auch für private Kliniken und Privatärzte. Die Gebietskrankenkasse in Österreich ersetzt dann 80 Prozent der Kosten, die bei derselben Behandlung in Österreich entstanden wären.

Sollte der Versicherungsträger des Urlaubsortes Selbstbehalte vorsehen, werden diese auch bei Rückrechnung nicht vergütet.

Krank im Urlaub

colourbox.de

Urlaubsreise ausserhalb der EU

„Für Reisen in die Türkei und Montenegro gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein, der vorher gegen einen Behandlungsschein getauscht werden muss.“ erklärt Alexander Debrito von der Arbeiterkammer.

E-Card als Versicherungsschutz

colourbox.de

In allen anderen Ländern muss man die Behandlung selbst bezahlen und bekommt dann den 80 prozentigen Kostenersatz. Allerdings nur von dem Tarif, den die Krankenkasse den Ärztinnen und Spitälern verrechnet. Die tatsächlichen Kosten sind oft wesentlich höher.

Zusätzlichen Schutz bieten Kreditkarten, Autofahrerklubs und private Versicherungsanstalten.

Link: