Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ ist die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. In Österreich gibt seit 25 Jahren ein Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Trotzdem kommt sexuelle Belästigung immer wieder vor.

Das Institut für Konfliktforschung hat im Auftrag der AK Wien und des AMS eine Studie zu sexueller Belästigung junger Menschen in Ausbildung und Beruf erstellt. Für die Studie wurden 31 Mädchen und 19 Burschen zwischen 16 und 25 Jahren befragt. Konkret wurden die jungen Frauen und Männer als potentiell Betroffene nach ihren Erfahrungen befragt.

Sexuelle Belästigung

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Das Ergebnis dieser Studie zeigt, dass Berufseinsteigerinnen besonders stark betroffen sind. Sie sind in einer schwächeren Position im Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass für die meisten jungen Frauen sexuelle Belästigung zum Alltag gehört. Sie erleben diese auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Lokalen und am Arbeitsplatz. Die befragten jungen Männer erlebten sexuelle Belästigungen vor allem durch Kundinnen, etwa als Zivildiener bei der Rettung.

Ab wann spricht man von sexueller Belästigung

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 16.11.2017

Sexuelle Belästigung ist eine Beeinträchtigung der Würde. Es sind Verhaltensweisen, die für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig sind. Die Belästigung am Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber, einem Kollegen oder Dritten wie Kunden ausgehen. Sexuelle Belästigung reicht von sexistischen Witzen, anzüglichen Bemerkungen, Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich, unerwünschten Einladungen bis zu körperlichen Übergriffen.

Grundsätzlich kommen Belästigungen in allen Branchen vor. Auffällig ist aber immer wieder das Gastgewerbe und generell der Dienstleistungssektor. Es braucht daher das klare Signal der Unternehmensleitung, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird und zwar von niemandem. Nicht von Führungskräften, Arbeitskollegen oder Kunden. Die Aufgabe der Führungskräfte ist es insgesamt für ein respektvolles Arbeitsklima zu sorgen.

Was tun wenn es zu einer Belästigung kommt?

Dem Arbeitgeber trifft laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe. Er muss nämlich bei sexueller Belästigung die Betroffene schützen. Je nach Schwere der Belästigung, beispielsweise durch eine Abmahnung oder Versetzung des Belästigers. Ansonsten entsteht Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber.

Wer Beratung oder Unterstützung braucht kann sich im Unternehmen an den Betriebsrat wenden. Selbstverständlich können sich Betroffene an die Arbeiterkammer wenden. Und Gewerkschaft und Gleichbehandlungsanwaltschaft helfen auch weiter.

Nähere Infos dazu auf der Homepage:
wien.arbeiterkammer.at