Was Vorgesetzte nicht dürfen

Inwiefern dürfen Vorgesetzte mehr oder anderes als Mitarbeiter und was kann man tun, wenn Vorgesetzte zu weit gegangen sind- Tipps von Kommunikationsexpertin Nana Walzer.

Es gibt einige wesentliche Unterschiede in der Entscheidungsbefugnis von Vorgesetzten und Mitarbeitern. Personalgespräche zu führen ist zum Beispiel ein Muss. Auch die eigene Arbeitszeit selbstbestimmt zu reduzieren ist den Mitarbeitern mitunter nicht erlaubt. Ob Sie Ihren Arbeitsplatz selbst mit Pflanzen oder Bildern hübscher gestalten dürfen, obliegt ebenfalls meist erst der Genehmigung von oben.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Nachmittag“, 18.10.2018

Auch surfen und chatten sind verboten, wenn sie nicht ausdrücklich zum Arbeitsbereich dazugehören. Aber wenn der Chef oder die Chefin das tun – wer wird sie abmahnen? Vorgesetzte dürfen Sie zwar nicht einfach so zum Drogencheck senden, aber sehr wohl zum Arzt, wenn Sie körperlich etwa durch Krankheitsanzeichen so beeinträchtigt sind, dass die Erbringung der notwendigen Leistung verhindert wird. Dies entspricht sogar seiner Sorgfaltspflicht. Tut er dies nicht und es ist etwas Ernsthaftes, kann er für dieses Versäumnis belangt werden.

Und wenn Sie wegen eines Naturereignisses wie Glatteis zu spät zur Arbeit kommen, kann von Ihnen verlangt werden, die fehlende Arbeitszeit nachzuholen. Vorgesetzte dürfen das Erscheinungsbild wie die Kleidung, vor allem bei Kundenkontakt, bestimmen. Sie dürfen auch Nebentätigkeiten verbieten, wenn die die Arbeitsleistung behindern oder gar ein Interessenskonflikt besteht. Und ja, der Chef oder die Chefin darf brüllen, obwohl das sicher in keinem Arbeitsvertrag steht. Kippt das ganze jedoch in irgendeine Form von Gewalt, auch verbale, kann dagegen rechtlich vorgegangen werden.

Chef schreit Mitarbeiterin an

Colourbox.de

Was der Vorgesetzte nicht darf

Beschimpfungen vom Chef, die grob ehrenverletzend sind, muss niemand über sich ergehen lassen. Natürlich nur, wenn nur der Chef geschimpft hat und nicht beide auf gleiche Weise einander eingeschenkt haben. Kein Chef darf von Ihnen verlangen zu lügen oder die Schuld für sein Fehlverhalten zu übernehmen. Auch auf Pausen darf nicht verzichtet werden, genauso wenig wie, dass jemand von Ihnen verlangen zu arbeiten, wenn Sie krank gemeldet oder im genehmigten Urlaub sind.

Alles vertraglich Vereinbarte wie Überstunden oder Bonuszahlungen kann nicht einfach geändert werden. Fotos von Ihnen dürfen ohne Ihre Zustimmung nicht veröffentlicht werden und die Vorgesetzten können etwa nicht in Ihre Freizeitgestaltung reinreden. Herrscht etwa ein ernsthafter Konflikt mit anderen in der Firma, die auf Mobbing hinauslaufen, dann kann sich die verantwortliche Stelle, also Personalabteilung oder Vorgesetzte nicht einfach rausreden.

Hier ist eine Nachverfolgung angezeigt und bei Bestätigung der Vorwürfe können Abmahnungen oder Kündigungen folgen. Wenn es keinen Pausenraum oder keine Kantine gibt, darf Ihnen niemand verbieten, am Schreibtisch zu essen. Auch die Teilnahme an einem angemeldeten Streik kann kein Chef verbieten.

Wenn der Vorgesetzte zu weit gegangen ist

Alles, was rechtlich belangt werden kann, ist ein Fall für den Anwalt. Wenn von Ihnen Leistungen verlangt werden, die nichts mit Ihrer Qualifikation zu tun haben, wie beispielsweise das Büro putzen, so können Sie diese Sonderaufgaben ablehnen.

Viele Grenzüberschreitungen sind ein Fall für die richtige Kommunikation. Beispielsweise Wutausbrüche. Cholerischen Chefs gegenüber, die plötzliche Wutattacken bekommen, haben die Kontrolle verloren und möchten sie dadurch zurückgewinnen, dass sie ihren Untergebenen klarmachen, dass diese von ihm abhängig sind.

Am besten spricht man erst nach einem Tobsuchtsanfall unter vier Augen mit dem Chef, schildert die Situation und sagt, wie man diese empfunden hat und strebt eine Vereinbarung an, wie Konfliktgespräche in Zukunft ablaufen sollten. Gegen ungerechtfertigte Kritik sollten Sie sich ebenfalls wehren, und zwar durch sachliche Argumente anstatt durch Rechtfertigungen.

Literaturtipp: Weigelt/Hockling: Was Chefs nicht dürfen (und was doch). Ullstein Verlag

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Nana Walzer