Abschluss des Arbeitsjahres

Der Abschluss des Arbeitsjahres ist das aktuelle Thema in „Ganz auf ihrer Seite“ mit den Experten der Arbeiterkammer. Was es dazu zu beachten gibt: Hier finden Sie alle Infos.

Ratsam ist es laut Arbeiterkammer, auf das abgelaufene Jahr zurückzublicken und für sich selbst abzuklären, ob man mit der derzeitigen Tätigkeit noch zufrieden ist. Sollte der Wunsch nach Veränderung oder Aus- oder Weiterbildung vorhanden sein, ist es ratsam das möglichst früh mit dem Arbeitgeber abzusprechen und herauszufinden, ob die Bereitschaft des Arbeitgebers da ist, diese Weiterbildung zu genehmigen.

Arbeitszeit: Uhr und Liste

colourbox

Offene Ansprüche bei Jahreswechsel

Offene Ansprüche vom Arbeitnehmer können verfallen, es gibt oft sehr kurze Verfallsfristen. Vor allem Arbeitnehmer mit vereinbarten Überstundenpauschalen, sollten im Zuge des Jahreswechsels aktiv werden. Sollten die tatsächlich geleisteten Überstunden nicht gedeckt sein, müssen die darüber hinausgehenden Überstunden vom Arbeitgeber zusätzlich bezahlt werden. Durchrechnugnszeitraum ist meist das Kalenderjahr.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 10.1.2018

Auch bei All-In-Entgelten lohnt es sich nachzurechnen, ob man durch die Leistung von Überstunden nicht unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn fällt – denn auch dann hätte man Anspruch auf zusätzliche Bezahlung. Sehr häufig sind in diesem Fall aber Verfallsfristen zu beachten. Meistens muss man die offenen Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend machen, da sie sonst verfallen und nicht mehr vom Arbeitgeber eingefordert werden können.

Service der Arbeiterkammer: Arbeitszeitkalender

Durch die Beratungen der Arbeiterkammer wissen die Expertinnen und Experten, dass sehr viele Arbeiternehmer um ihre geleisteten Überstunden umfallen, weil sie keine geeigneten Aufzeichnungen der Arbeitszeit besitzen. Die AK rät, alles in den Arbeitszeitkalender einzutragen.

Vor allem die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in den Branchen Einzelhandel, Bau, Transport, Leiharbeitsfirmen und Reinigungsfirmen haben diesen bereits zugeschickt bekommen. Anfordern kann diesen Arbeitszeitkalender jeder Arbeitnehmer, auch eine Bedienung per App ist möglich.

Link: