Erfolgreich Gehalt verhandeln

Zu einem guten Job gehört auch ein faires Einkommen. Anlässlich des Frauentags sind diesmal die wichtigsten Schritte, die zu einer erfolgreichen Gehaltsverhandlung führen können Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“.

Eine gute Vorbereitung vor Gehaltsverhandlungen ist der erste wichtige Schritt. In der Regel entnimmt man einen ersten Richtwert über die mögliche Bezahlung aus Stelleninseraten im gesuchten Tätigkeitsfeld. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet bei jeder Stellenausschreibung anzugeben, wie viel ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im inserierten Job mindestens verdienen kann, unabhängig davon, ob intern oder extern ausgeschrieben wird. Diese Verpflichtung soll helfen, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern.

ArbeitnehmerInnen können sich an die Arbeiterkammer und Fachgewerkschaften wenden, um zu erfahren welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, welche Arbeitszeit in der Branche üblich ist und welcher Verwendungsgruppe die Tätigkeit aller Voraussicht nach entspricht. Dadurch erfahren Sie, wie viel sie für diesen Job zumindest verdienen müssen.

Frau mit Tablet

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Mehr als das Mindestgehalt

Wenn die Firma bereit ist mehr als ein Mindestgehalt zu zahlen muss der Arbeitgeber das in der Stellenanzeige angeben. Allerdings muss er keinen Betrag der möglichen Überzahlung nennen. Leider steht daher in der Praxis in den Stelleninseraten oft nur der geringmögliche Verdienst auch wenn von Vornherein klar ist, dass mehr für diese Position bezahlt wird. Die tatsächliche Bezahlung ist dann abhängig von Branche, Firmengröße, Marktlage und weiteren Faktoren.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 07.03.2019

Hier kann der Gehaltsrechner des Frauenministeriums eine weitere Unterstützung bei der Vorbereitung vor Gehaltsverhandlungen sein. Er berechnet nämlich die durchschnittlichen Richtwerte für Löhne und Gehälter, unter anderen auf Berufsgruppe und Branche bezogen. Außerdem gibt es für Berufseinsteigerinnen den Gehaltscompass des Arbeitsmarktservice. Im Gehaltskompass finden Sie Vergleichswerte zu den Gehältern von vielen Berufen.

Abschliessender Hinweis

Für dieselbe oder eine vergleichbare Arbeit darf ein Arbeitgeber Frauen nicht schlechter bezahlen als Männer. Das verbietet das Gleichbehandlungsgesetz. Arbeitgeber können sich auch nicht mit dem Argument herausreden „die Frau habe weniger verlangt“. Wie viel bezahlt wird, darf nämlich nicht vom Verhandlungsgeschick abhängen. Es ist Aufgabe der ArbeitgerberInnen, für gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu sorgen.

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