Sandstrand am Meer und wolkenloser Himmel
Katrin Writzl
Katrin Writzl
AK-Tipp

Kurzfristig in den Urlaub

Die Ferien beginnen in wenigen Tagen und wir sind mitten in der Haupturlaubszeit. Die Urlaubsplanung ist für die meisten hoffentlich schon abgeschlossen. Der Urlaub mit dem Chef vereinbart und der Urlaub gebucht. Was ist aber wenn jemand ganz spontan Urlaub machen will. Ist das überhaupt möglich?

Urlaub gibt es immer nur nach vorheriger Vereinbarung. Also ein Urlaubsantritt ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht möglich. Allerdings gibt es im Urlaubsgesetz auch keine Frist, wie lange im Voraus Urlaub beantragt werden muss. Im Gesetz ist lediglich geregelt, dass der Urlaub zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren ist.

Innerbetrieblich kann seitens des Arbeitgebers eine Abgabefrist für die Urlaubsanträge vorgegeben werden. Zum Beispiel kann die Firma festlegen, dass Urlaubsanträge zwei Monate vorher abgegeben werden müssen. Diese Planung im Vorfeld ist auch durchaus sinnvoll, da es ja auch nicht sein kann, dass alle MitarbeiterInnen gleichzeitig auf Urlaub sind. Auch in der Haupturlaubszeit muss natürlich genügend Personal anwesend sein.

Wellen im Meer und Spuren im Sand
Katrin Writzl
Der Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wer ist beim Urlaub zu bevorzugen?

Bei der Urlaubsvereinbarung sind einerseits die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerin andererseits aber auch die betrieblichen Interessen zu berücksichtigen. Eine Urlaubsvereinbarung hat daher sowohl auf die Erfordernisse des Betriebes, als auch auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Im Interesse des Betriebes liegt beispielsweise, dass nicht alle Arbeitnehmerinnen eines Betriebes gleichzeitig Urlaub nehmen können oder etwa auf höhere Auftragslagen Rücksicht zu nehmen ist.

Sendungshinweis

„Radio Wien am Vormittag“, 20.6.2019

Im Interesse des Arbeitnehmers wiederum liegt, zum Beispiel Urlaub mit den Kindern zu machen oder auch auf die Urlaubsmöglichkeit des Partners Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet, wenn in den Sommerferien mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub machen wollen, sind jene mit schulpflichtigen Kindern zu bevorzugen.

Chance auf Last Minute Urlaub

Ein Last minute-Urlaub ist dann möglich, wenn man sich mit dem Chef einigen kann. Der kann dann sogar schon am nächsten Tag beginnen. Das Gesetz legt ja lediglich fest, dass Urlaub zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren ist. Will ein Arbeitnehmer zum Beispiel ein Last Minute Angebot im Reisebüro buchen, und sprechen keine betrieblichen Gründe dagegen, weil genug Personal vorhanden ist, dann können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausmachen, dass der Arbeitnehmer Urlaub hat.

Mit dem Buchen würde ich hier vorsichtig sein. Es ist wichtig vor dem Buchen die Zustimmung des Arbeitgebers zum Urlaubsverbrauch zu dem gewünschten Termin zu haben. Hier ist es wohl besser, das Reiseangebot zu reservieren, falls dies möglichst und sofort den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsverbrauchs zu befragen. Denn wenn der Arbeitgeber nein zu einem Urlaubswunsch sagt, dann gibt es keine Urlaubsvereinbarung und somit auch keinen Urlaub. Selbst wenn keine betrieblichen Gründe vorliegen, die die Anwesenheit des Arbeitnehmers zum gewünschten Zeitpunkt erfordern.

Was tun bei Uneinigkeit?

In der Regel funktioniert die Urlaubsvereinbarung in Österreich recht gut. Beiden Vertragspartnern, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist ja bewusst, dass es zumindest irgendwann zu einer Einigung und einem Urlaubsverbrauch kommen muss. Im allerschlimmsten Fall, also wenn keine Einigung zu Stande kommt, hat der Arbeitnehmer lediglich die Möglichkeit den Urlaubsverbrauch für einen bestimmten Zeitraum beim Arbeitsgericht einzuklagen.

Grundsätzlich sind beide Vertragspartner an eine einmal geschlossene Vereinbarung gebunden. Sie können nur im Einvernehmen davon wieder abgehen. Eine einzige Ausnahme laut Rechtsprechung wäre ein betrieblicher Notfall. Ist die Anwesenheit eines bestimmten Arbeitnehmers unbedingt erforderlich, um für den Betrieb wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, kann der Arbeitgeber die Urlaubsvereinbarung widerrufen. Dies wird jedoch sehr streng beurteilt. In einem solchen Ausnahmefall muss der Arbeitgeber aber sämtliche Stornierungskosten übernehmen.

Persönlicher Feiertag

Dadurch, dass der Karfreitag als Feiertag für Arbeitnehmerinnen bestimmter Religionsgruppen abgeschafft wurde, wurde der sogenannte persönliche Feiertag geschaffen. Das heißt, dass ArbeitnehmerInnen einen Tag ihres Urlaubs, einmal pro Urlaubsjahr, einseitig bestimmen können. Dieser Tag wird aber vom Urlaubsanspruch abgezogen. Die Bekanntgabe muss spätestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen.

Wenn man das rechtzeitig angemeldet habe, darf man zu Hause bleiben.
Ausser der Arbeitgeber ersucht mich, dass ich an diesem Tag doch arbeite. Falls der Arbeitnehmer dann aber arbeitet, hat er Anspruch auf das Entgelt für die gearbeiteten Stunden und zusätzlich auf das Urlaubsentgelt. Es wird dann zwar kein Urlaubstag vom Urlaubsguthaben abgezogen, aber man hat damit den „persönlichen Feiertag“ für dieses Urlaubsjahr verbraucht.