Mobile Mediennutzung
ORF.at/Lukas Krummholz
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AK-Tipp

Telefonieren und Surfen im Ausland

Ferienfotos an Freunde daheim schicken? Erlebnisse am Urlaubsort den Eltern am Telefon schildern? Bis 2017 konnte das ganz schön ins Geld gehen. Seitdem heißt es auch im EU-Ausland „Telefonieren wie zu Hause“. Das Roaming ist diesmal das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der AK Wien.

Die EU-Roaming-Regel gilt in allen EU-Mitgliedstaaten (aber auch in Island, Liechtenstein und Norwegen). In all diesen Ländern zahlt man für die Nutzung des Mobiltelefons grundsätzlich dasselbe wie in Österreich. Hat man einen Tarif, in dem Minuten, SMS und Datenvolumen bereits enthalten sind, dann werden diese Einheiten genau wie im Inland auch bei der Nutzung im EU-Ausland abgezogen.

Wer außerhalb Österreichs mit seinem in Österreich angemeldeten Handy telefoniert, Anrufe erhält, SMS versendet oder surft, „roamt“. Erfasst ist also, wenn sich der Kunde eines österreichischen Handyanbieters in Spanien aufhält und von dort nach Österreich oder Deutschland ins Mobil- oder Festnetz anruft. Was oft verwechselt wird, internationale Anrufe aus dem Heimatnetz, also Anrufe aus Österreich in ein anderes Land, sind nicht erfasst.

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Handynutzung im Ausland

Ausnahmen und Angebote

Ausgenommen sind Verbindungen auf Schiffen, in Flugzeugen und übers W-LAN. Bei Roamingangeboten auf Kreuzfahrtschiffen und Langstreckenflügen sollte man also aufpassen. Sie sind oft extrem teuer und Schutzvorschriften gibt es keine. Vor allem Wertkarten- und Diskontanbieter gehen aus Kostengründen immer öfter dazu über, ihren Kunden kein Roaming mehr anzubieten. Bei rund 190 von der AK untersuchten Tarifen gibt es aktuell bei 32 Tarifen (also rund 17%) kein Datenroaming. Bei weiteren 13 Tarifen ist gar kein Roaming möglich. Betroffene Tarifnutzer können auch kein Roaming-Zusatzpaket dazu buchen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 11.07.2019

Das völlige Aus von Extragebühren bedeutet „roam like at home“ nicht. Die Mobilfunkanbieter dürfen Zuschläge verrechnen, wenn Nutzer nicht nur bei gelegentlichen Reisen sondern permanent, also etwa über mehrere Monate hinweg, im EU-Ausland ihr Handy benutzen.

Beim Datenverbrauch sind Zuschläge denkbar, das aber nur bei manchen Tarifen nach einem bestimmten Datenverbrauch. Die Betreiber müssen ihre KundInnen darüber informieren, ob es für ihren Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch es ist. Betroffen sind Tarife mit unlimitierten Datenvolumen (Tarife, bei denen die Geschwindigkeit nach Verbrauch des inkludierten Datenvolumens gedrosselt wird, gelten übrigens auch als „unlimitiert“). Besonders günstige Datenpauschalen sind ebenfalls betroffen (wenn das Gigabyte billiger ist als der Großhandelspreis unter den Anbietern).

Schutz und Beschwerdemöglichkeiten

Wenn Sie im Ausland ihr Datenlimit erreichen, muss ihr Anbieter Sie per SMS darüber verständigen. Surfen Sie über das Limit hinaus, darf ihnen der Anbieter Zuschläge in Höhe des Großhandelspreises verrechnen. Haben Sie 60 Euro verbraucht, wird ihr Anschluss für weitere Verbindungen im Verrechnungsmonat gesperrt (es sei denn Sie erklären ausdrücklich, den Datendienst weiter nutzen zu wollen).

Die Mobilfunkanbieter müssen beim Grenzübertritt innerhalb und außerhalb der EU per SMS über ihre Tarife informieren. Einwände sind schriftlich an den Anbieter zu richten, der darauf schriftlich reagieren muss. Lässt sich der Streitfall so nicht befriedigend lösen, kann man sich an die Schlichtungsstelle des Telekomregulators wenden. Näheres unter www.rtr.at.