Der Irrsee im Sommer 2015
ORF.at/Roland Winkler
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AK-Tipp

Die 6. Urlaubswoche

Die 6. Urlaubswoche ist gerade in der Urlaubszeit ein immer wiederkehrendes thema. Wir wollen heute klären, wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben.

Die generelle Regel ist, dass nach 25 anrechenbaren Dienstjahren der Urlaubsanspruch nicht mehr 5, sondern 6 Wochen pro Arbeitsjahr beträgt. Diese 25 Dienstjahre muss ich als Arbeitnehmerin nicht durchgehend, aber doch fast, beim selben Arbeitgeber verbringen, weil das Urlaubsgesetz vorsieht, dass Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern angerechnet werden müssen. Hier gibt es aber Beschränkungen, was die Höchstdauer der Anrechnung betrifft.

Zeiten aus vorherigen Arbeitsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern werden mit maximal 5 Jahren angerechnet, sofern sie mindestens je 6 Monate gedauert haben. Das gleiche gilt für Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Diese kann ich im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbracht haben, das ist gleichzusetzen. Auch Zeiten als Entwicklungshelferin sind anzurechnen.

Der Irrsee im Sommer 2015
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Schulzeiten und Studium

Schulzeiten nach Beendigung der Pflichtschule sind anzurechnen, das können drei oder vier Jahre sein. Allerdings gemeinsam mit den eben erwähnten Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern sind diese beiden Zeiten nur im Ausmaß von maximal sieben Jahren anzurechnen. Darüber hinaus wird die gewöhnliche Dauer eines positiv abgeschlossenen Studiums angerechnet, hier aber bis maximal fünf Jahre. Insgesamt sind daher, wenn ich Vordienstzeiten, Schulzeiten und Studium zusammenrechne, maximal 12 Jahre zusätzlich zum laufenden Arbeitsverhältnis anrechenbar.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 22.8.2019

Das bedeutet, dass man schon etliche Jahre beim selben Betrieb beschäftigt sein muss, damit man in den Genuss von sechs Wochen Urlaub kommt. Konkret mindestens 13 Jahre beim selben Arbeitgeber, weil nach dem Urlaubsgesetz eben nur maximal 12 Jahre insgesamt angerechnet werden können. Wie man beim positiven Beispiel Hornbach sieht, ist jedoch auch eine innerbetriebliche günstigere Regelung möglich. Auch können Kollektivverträge günstigere Regelungen vorsehen.

Für all jene, für die es keine günstigeren Regelungen gibt, ist ein Jobwechsel sehr nachteilig für die 6. Urlaubswoche. In der Praxis ist die 6. Urlaubswoche gerade für diejenigen schwer zu erreichen, die mehrmals den Job gewechselt haben. Das kann gerade bei jenen zu Frust führen, die schon sehr lange im Berufsleben stehen, aber verschiedene Arbeitgeber hatten.

Für manche ist die 6. Urlaubswoche unerreichbar

Wenn ich also schon 15 Jahre bei einem Arbeitgeber gearbeitet habe, gekündigt werde und bei einem anderen Arbeitgeber anfange, werden mir dennoch nur maximal 5 Jahre angerechnet. Da kann es vorkommen, dass man ohne Schulzeiten und Studium zumindest sogar 20 Jahre beim selben Arbeitgeber arbeiten muss, um in den Genuss der 6. Urlaubswoche zu kommen. Da so lange Arbeitsverhältnisse in heutigen Zeiten aber nicht mehr üblich sind, kommen sehr viele ArbeitnehmerInnen nie in den Genuss einer 6. Urlaubswoche.

Als Arbeitnehmer kann es nicht schaden sich selbst darum kümmern, ob die 6. Urlaubswoche schon zusteht. Grundsätzlich ist dies zwar eigentlich Sache des Arbeitgebers. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber nämlich verpflichtet, nach Vordienstzeiten für die Anrechnung beim Urlaub zu fragen. Was als „anzurechnendes“ Dienstjahr anzusehen ist, wird im Urlaubsgesetz genau und verpflichtend geregelt. Das heißt der Arbeitgeber kann sich also nicht aussuchen, ob er diese Zeiten auf das Urlaubsausmaß anrechnet oder nicht.

Trotzdem finden wir immer wieder in der Beratung der AK Wien ArbeitnehmerInnen, die die 6. Urlaubswoche nicht erhalten, obwohl ihnen die 6. Woche bereits zustünde. Wir empfehlen daher den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch selbst darauf zu achten und im Bedarfsfall bei der zuständigen Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer überprüfen zu lassen, ob der Anspruch auf die 6. Urlaubswoche zusteht.