Eine Frau steht vor einer Tafel am Flughafen mit Verspätung
APA/dpa/Michael Hanschke
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AK-Tipp

Getrübte Urlaubsfreuden

Der Urlaub ist für die meisten bereits wieder Geschichte und nicht für alle ist alles so gelaufen wie geplant. Worüber haben sich Urlauberinnen und Urlauber heuer am meisten beschwert, ist diesmal das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Mit Abstand die meisten Beschwerden, mit etwa 30 Prozent, gab es bei den Flügen, also Verspätungen, Flugstreichungen oder Überbuchung. Viele Beschwerden gab zusätzlich es über die Check-in Gebühren bei Laudamotion und Wizzair. Reisen werden mittlerweile zu über 80% online gebucht. Auch dort lauert so manche Falle. So sind einige Urlauber auf Internet-Betrüger bei Ferienwohnungen oder Ferienhäuser reingefallen.

Flugreisende haben einige Rechte. Wenn der Flug überbucht oder abgesagt wird, können Sie den Preis rückerstattet erhalten, wenn sich der Flug letztlich erübrigt hat. Oder Sie können so umgebucht werden, dass Sie schnellst möglich an Ihr Ziel kommen. Hebt das Flugzeug mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, können Sie Mahlzeiten, Erfrischungen und wenn nötig ein Hotel fordern. Zusätzlich haben Sie bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr sowie bei Annullierung und Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung, je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.

Menschen sitzen am Flughafen München auf einem Klappbett
APA/dpa/Matthias Balk
Flugverspätungen trüben die Urlaubsfreude

Flugverspätung und Check-In Gebühren

Wenden Sie sich zuerst schriftlich an die Fluglinie und fordern Sie die Entschädigung ein. Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer oder der Verein für Konsumenteninformation beraten Sie gerne, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Sollte die Fluglinie den Anspruch ablehnen, hilft der AK-Konsumentenschutz auch gerne weiter.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 19.9.2019

Laudamotion und Wizzair verrechnen für den Check-in am Flughafen eine Extragebühr zwischen 30-55 Euro pro Person und Strecke. Auffällig oft funktioniert nämlich der Online-Check-In nicht, sodass die Urlauber gezwungen sind am Flughafen einzuchecken. Die AK hält diese Gebühr für unzulässig und führt daher Klagen gegen diese Fluglinien.

Koffer beschädigt oder weg

Kommt Ihr Gepäck nicht oder verspätet an oder ist beschädigt, ist es wichtig, am Flughafen das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen. Bis das Gepäck eintrifft, kann man sich vor Ort teilweise auf Kosten der Fluglinie die notwendigsten Dinge kaufen. Darunter versteht man etwa Toilettenartikel und etwas Kleidung. Wenn das Gepäck nicht binnen 21 Tagen gefunden wird, können Sie gegenüber der Fluglinie Schadenersatz für den Verlust Ihres Koffers samt Inhalt fordern. Achtung, es gibt kurze Fristen: Eine Verspätung des Gepäckstücks und die dadurch verursachten Kosten müssen Sie binnen 21 Tagen, nachdem Sie das Reisegepäck wiederbekommen haben, der Fluglinie schriftlich melden, bei Beschädigung binnen sieben Tagen.

Urlaub nicht wie versprochen

Der Reiseveranstalter muss für die im Prospekt zugesagten Leistungen einstehen. Wenn etwa Hotel, Zimmer oder Pool nicht so sind wie vereinbart, liegt ein Mangel vor und Reisende haben einen Anspruch auf Gewährleistung. Beschweren Sie sich gleich vor Ort bei der Reiseleitung des Reiseveranstalters. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Dokumentieren Sie Mängel, machen Sie Fotos oder Videos.

Nach der Rückkehr sollte man sofort die Ansprüche auf Preisminderung beim Reiseveranstalter geltend machen – schriftlich und eingeschrieben. Verlangen Sie eine angemessene Preisminderung. Orientierung bei Pauschalreisen bietet da die so genannte Frankfurter Tabelle. Darin sehen Sie, was Sie vom Gesamtpreis prozentmäßig als Entschädigung verlangen können.

Schutz vor Internetbetrügern

Leider werden die Betrüger im Netz immer professioneller. Speziell bei Ferienwohnungen oder –häuser ist schon mancher reingefallen. Man sieht eine schöne Ferienwohnung im Internet, bucht und bezahlt diese. Dann waren die Anbieter auf einmal nicht mehr erreichbar und es gab auch keine Ferienwohnung und das Geld war weg. Man sollte sich vorab über den Anbieter erkundigen; bei negativen Meinungen sollte man schon vorsichtig sein.

Auch bei sehr günstigen Preisen ist Vorsicht geboten. Auch schauen ob es ein Impressum gibt – ist nur eine E-Mail-Adresse angeben oder auch Adresse und Telefonnummer. Vorher anrufen bevor man zahlt kann auch hilfreich sein. Also Augen auf beim buchen im Internet. Musterbriefe, Frankfurter Tabelle und mehr Infos auf unserer Homepage unter wien.arbeiterkammer.at