Frau sitzt am Computer
ORF.at/Lukas Krummholz
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AK-Tipp

Internet, Facebook & Co

Immer wieder hören wir von den Gefahren, die das Internet für uns User in sich birgt. Man fällt auf Werbetricks rein oder läuft Gefahr auch was falsches zu posten. Aber auch aus arbeitsrechtlicher Sicht, gibt es hier das Ein oder Andere zu bedenken. Das ist diesmal das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Experten der AK Wien.

Das Internet hat die Welt nicht nur schnelllebiger gemacht, sondern auch viel engmaschiger vernetzt. Quasi alles, was im Internet erscheint, ist für jedermann einsehbar und auffindbar. Das bringt natürlich viele Vorteile mit sich, birgt aber umgekehrt auch Gefahren für mich als Arbeitnehmer.

Weil auch meine Arbeitskollegen beziehungsweise meine Arbeitgeber und noch viel wichtiger meine eventuellen künftigen Arbeitgeber sich auf leichte Art und Weise ein Bild über meine Person machen können, dass vielleicht so gar nicht den Tatsachen entspricht. Ein Großteil der Arbeitgeber erkundigt sich im Vorhinein genau über den Bewerber, über die aufzunehmende Bewerberin. Das fängt bei Google an und endet bei Facebook oder Instagram.

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Social media und das Internet vergessen nichts

Achtung beim posten, nichts ist privat

Facebook ist nie privat. Facebook ist eine Seite, bei der meine Beiträge immer geteilt werden können und somit können meine Aussagen oder meine Bilder innerhalb von kürzester Zeit einer breiten Öffentlichkeit dargelegt werden. Ich muss mir dessen bewusst sein, dass alles, was ich bei Facebook poste, öffentlich ist. Oder zumindest innerhalb kürzester Zeit öffentlich werden kann.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 26.9.2019

Es kommt darauf an, wie ich mich im Internet präsentieren möchte. Möchte ich, beispielsweise als Tänzer oder Tänzerin in einem Nachtklub arbeiten, so werden mir Fotos, auf denen ich hemmungslos auf der Bar tanze, wohl weniger Schwierigkeiten bereiten beziehungsweise vielleicht sogar von Mehrwert für mich sein. Umgekehrt könnte mir genau dasselbe Foto aber schaden, wenn ich mich in einer Bank oder einer Versicherung um eine Position bewerbe.

Ein weiteres Thema betrifft die Frage, wie weit ich im aufrechten Dienstverhältnis in meiner Freizeit mich bei Facebook präsentieren darf oder zu gewissen Themen meine Meinung kundtun kann. Hierbei gilt es auf mehrere Aspekte aufzupassen. Ein harmloses Foto mit Kollegen im Büro, vor einer Tafel, auf der gewisse Strategien der ArbeitgeberInnen für die nahe Zukunft stehen, also Themen, die nicht für die Öffentlichkeit außerhalb des Betriebes bestimmt sind, ist gefährlich. Poste ich dieses Foto im Internet hat eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, Einblick in die Arbeitsabläufe meines Arbeitgebers zu nehmen. Dadurch könnte meinem Arbeitgeber eventuell sogar ein Schaden entstehen. Hier sollte ich unbedingt jedes Bild genau ansehen, bevor ich es ins World Wide Web stelle.

Achtung auch bei Postings zu Politik und Arbeitgeber

Es hat beispielsweise den Fall der Entlassung eines Lehrlings gegeben, weil er gemeint hätte, die Feuerwehr hätte nicht mit dem Wasserschlauch zur Abkühlung der Flüchtlinge beitragen, sondern mit einem Flammenwerfer gegen sie vorgehen sollen. Hier steckt ein strafrechtliches Problem dahinter. Es handelt sich um den Tatbestand der Verhetzung. Damit ist in weiterer Folge auch aufgrund der Vertrauensunwürdigkeit zu dem Lehrling die Entlassung jedenfalls gerechtfertigt gewesen.

Wie weit darf ich mich an sich im Internet kritisch über meinen Arbeitgeber äußern? Am einfachsten ist es, wenn ich mir vorstelle, ich sitze an einem Wirtshaustisch mit meinen Freunden (das sind dann die anderen Facebook-User, die meine Beiträge sehen können) und auch mein direkter Vorgesetzter sitzt an diesem Tisch. Welche Äußerungen würde ich im Beisein meines Chefs trotzdem tätigen oder würde ich gewisse Scherze trotzdem machen oder sogar Beleidigungen aussprechen? Wenn die Antwort auf diese Frage „nein“ lautet, dann sollte ich mich mit diesbezüglichen Äußerungen auch bei Facebook zurückhalten.

Drohende Folgen können im schlechtesten Fall die fristlose Entlassung, weil das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber dermaßen zerrüttet ist, dass ihm die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Im etwas weniger schlechten Fall fühlt sich der Arbeitgeber vielleicht nur persönlich betroffen und wird aber trotzdem das Arbeitsverhältnis zu mir über kurz oder lang kündigen.

AK Ausstellung zum Thema „Sicherheit im Netz“

Die AK will mit der Ausstellung „Out of Control“ das Bewusstsein junger Menschen im Umgang mit Handy, Internet und Co schärfen. Das Projekt im Rahmen von AK Young gemeinsam mit Ars Electronica Solutions soll SchülerInnen, aber auch ihren Familien aufzeigen, wo sie überall Spuren im Netz hinterlassen, was die Kehrseiten der digitalen Welt sind und wo Fallen und Gefahren lauern. Die Ausstellung wurde bis Juni 2020 verlängert. Alle Details zu den Führungen findet man auf der Homepage der Arbeiterkammer. Eintritt ist natürlich kostenlos.