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ORF.at/Dominique Hammer
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AK-Tipp

Alles zur 4-Tage-Woche

Ein Dauerbrenner ist das Thema „flexible Arbeitszeit“, die im Arbeitsleben eine immer größere Rolle spielt. Ein flexibles Arbeitszeitmodell ist die 4-Tage-Woche, der wir uns heute widmen. Die 4-Tage-Woche wurde gerade im Zuge der Einführung des 12-Stundentages häufig angesprochen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht nach wie vor einen 8-Stundentag und – meist auf 5 Tage aufgeteilt – 40 Stunden Normalarbeitszeit pro Woche vor. Alles was darüber hinaus gearbeitet wird, sind Überstunden mit entsprechenden Zuschlägen. Die 4-Tage-Woche ist quasi ein „Ausreißer“, weil sie von diesem Grundmodell abgeht und damit ein flexibles Arbeitszeitmodell ermöglicht. Von einer 4-Tage-Woche sprechen wir dann, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt wird. Das bedeutet, dass ich in einer Woche an 4 Tagen zehn Stunden am Stück arbeite und drei Tage frei habe.

Die tägliche Normalarbeitszeit kann in diesem Fall also auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Dazu ist in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung notwendig. Die 4 Tage müssen nicht geblockt sein, es kann also auch ein arbeitsfreier Tag dazwischenliegen. Das genannte Beispiel, an dem Donnerstag, Samstag und Sonntag freie Tage sind, ist also möglich. Kollektivverträge können das jedoch auch einschränken und die 4-Tage-Woche nur zusammenhängend erlauben.

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ORF.at/Dominique Hammer
Mit der 4-Tage-Woche schon am Donnerstag ins Wochenende

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Modell enthält sehr attraktive Elemente für beide Seiten. ArbeitnehmerInnen bringt der zusätzliche freie Tag in der Woche mehr Freizeit, die etwa für Familie, Kinderbetreuung oder private Erledigungen genutzt werden kann, die sich sonst aufgrund von Öffnungszeiten schwer ausgehen. Gerade für Pendler kann ein arbeitsfreier Tag in der Woche attraktiv sein, insbesondere, wenn eine große Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort liegt, weil sie sich Zeit für die Anreise zur und von der Arbeit ersparen. Zu achten ist freilich darauf, dass die Tätigkeit nicht belastend ist, da regelmäßige 10-Stunden-Arbeitstage arbeitsmedizinisch bedenklich sein können.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 24.10.2019

Der Arbeitgeber erhält regelmäßige 10-Stunden Arbeitstage, ohne dass Überstunden anfallen und auch die Möglichkeit zu entsprechenden Betriebs- bzw Öffnungszeiten. Arbeitgeber müssen jedoch durch kreative Dienstplangestaltung Wege finden, wie sie die gewünschte Anzahl an Betriebstagen realisieren können. Das sind nämlich meistens mehr als 4 pro Woche.

Mit 12 Stunden Tag leichter zur 4-Tage-Woche?

Die Möglichkeit, eine 4-Tage-Woche einzuführen, gibt es bereits seit 1998. Die gesetzliche Änderung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche hat aber mit der Regelung zur 4-Tage-Woche selbst nichts zu tun. Es gibt nach wie vor keinen Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen auf eine 4-Tage-Woche. Diese Forderung der Sozialpartner wurde vom Gesetzgeber im Zuge der Einführung des 12-Stunden-Tages nicht erfüllt. Die 4-Tage-Woche muss daher mit dem Arbeitgeber vereinbart werden; wenn dieser das nicht will, gibt es sie daher nicht.

Überstunden bei einer 4-Tage-Woche

Seit der Anhebung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit sind mehr als 10 Stunden pro Tag auch im Rahmen der 4-Tage-Woche möglich. Die 11. und 12. Stunde sind dann selbstverständlich Überstunden. Diese können jedoch seitens der ArbeitnehmerInnen abgelehnt werden. Diese dürfen wegen der Ablehnung dieser Überstunden auch nicht benachteiligt werden. Und natürlich liegen auch Überstunden vor, wenn ich an einem 5. Tat arbeiten gehe.

Da das Thema Arbeitszeit im Einzelfall recht komplex sein kann, empfehlen wir bei Fragen dazu, die Beratung bei Betriebsrat, der zuständigen Fachgewerkschaft oder der AK Wien in Anspruch zu nehmen.