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ORF.at/Dominique Hammer
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AK-Tipp

Wann spricht man von Überstunden

2018 haben alle ArbeitnehmerInnen in Österreich insgesamt 255 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet. Davon wurden allerdings 43 Millionen nicht bezahlt und weder in Geld noch in Zeitausgleich. Das ist als würden wir ab 31. Oktober gratis arbeiten. Die Überstunden sind das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Experten der AK Wien.

Überstunden liegen vor, wenn die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Die Normalarbeitszeit in Österreich ist nach wie vor 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Das ist gesetzlich geregelt. Es gibt jedoch auch einige Branchen in denen der Kollektivvertrag weniger Stunden vorsieht, so zum Beispiel gibt es im Handel die 38,5 Stunden-Woche.

Es ist daher wichtig, neben dem Arbeitszeitgesetz auch den jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag für die Überstundenbeurteilung heranzuziehen. In bestimmten vom Gesetz vorgegebenen Fällen kann die Normalarbeitszeit aber auch ausgedehnt werden, so dass Überstunden erst später anfallen. Das ist zum Beispiel bei der Vier-Tage-Woche, Gleitzeit und bei der durchrechenbaren Arbeitszeit der Fall.

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43 Millionen Überstunden wurden in Österreich im Jahr 2018 gratis geleistet

Überstunden bei Vier-Tage-Woche und Gleitzeit

Bei einer Vier-Tage-Woche darf die Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Arbeitet man an diesen Tagen länger, so handelt es sich bei der 11. und 12. Stunde natürlich um Überstunden. Die 11. und 12. Stunde können jedoch seitens der ArbeitnehmerInnen abgelehnt werden. Und ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Ablehnung dieser Überstunden auch nicht benachteiligt werden. Ist eine Vier-Tage-Woche vereinbart, es wird aber zusätzlich an einem weiteren Wochentag gearbeitet, liegen sofort Überstunden vor.

Es gibt Überstunden bei Gleitzeit, jedoch baut man bei Gleitzeit zuerst „Gleitstunden“ auf, die noch keine Überstunden darstellen. Wie viele Stunden aber als Gleitzeit angesammelt werden können, hängt von der Gleitzeitvereinbarung ab. Hier darf aber die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden, solange die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben in ganzen Tagen verbraucht werden kann und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist. Überdies fallen bei der Gleitzeit Überstunden an, wenn das angehäufte Zeitguthaben höher ist, als der Saldo, der in die nächste Gleitzeitperiode mitgenommen werden darf.

Durchrechnungszeitraum und Teilzeitbeschäftigung

Durchrechnung der Normalarbeitszeit bedeutet, dass die Normalarbeitszeit in einzelnen Wochen 40 Stunden (oder eben die kürzere Normalarbeitszeit laut Kollektivvertrag) überschreiten darf, solange im Durchschnitt 40 Stunden gearbeitet wird. Diese Durchrechnung muss durch den Kollektivvertrag zugelassen werden. Dieser legt auch den Durchrechnungszeitraum fest.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 14.11.2019

Das heißt also, dass man, zum Beispiel abwechselnd zwei Wochen lang 50 Wochenstunden und zwei Wochen lang 30 Wochenstunden arbeiten kann und dabei noch keine Überstunden anfallen, weil die Stunden innerhalb eines gewissen Zeitraums ausgeglichen wird.
Erst wenn sich am Ende des Durchrechnungszeitraumes herausstellt, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mehr als 40 Stunden betragen hat, wurden Überstunden geleistet, die auch mit entsprechenden Zuschlägen zu bezahlen sind.

Überstunden liegen bei einer Teilzeitbeschäftigung erst dann vor, wenn die wöchentliche oder tägliche Normalarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird. Solange man die Normalarbeitszeit einer Vollzeitkraft nicht überschreitet, aber dennoch mehr arbeitet als vereinbart, spricht man von „Mehrstunden“. Das ist also die Zeit, die zwischen dem vereinbarten Arbeitszeitausmaß (z.B. 20 Wochenstunden) und der gesetzlichen Normalarbeitszeit (also 40 Stunden) geleistet wird. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil die Bezahlung von Mehrstunden und Überstunden unterschiedlich geregelt ist.

Abgeltung und Tipp

Für Mehrstunden gibt es 25% Zuschlag. Wurde statt Geld Zeitausgleich vereinbart, dann gibt es den Zuschlag erst, wenn dieser Zeitausgleich innerhalb eines 3 Monatszeitraums nicht verbraucht wird. Wichtig ist es, immer einen Blick in den Kollektivvertrag zu werfen, da dieser abweichende Regelungen vorsehen kann, wie zum Bespiel einen höheren Zuschlag.

Die Arbeiterkammer rät, Arbeitszeiten genau aufzuschreiben, bestätigen zu lassen und sich rechtzeitig um deren Abgeltung zu kümmern bzw die Ansprüche schriftlich einzufordern!
Zur Erfassung der Arbeitszeit hat die AK Wien extra die Arbeitszeit App entwickelt, zu finden unter www.ak-zeitspeicher.at einfach am Handy runter laden und die Arbeitszeiten täglich mitschreiben