Die Veranstaltungsreihe heißt „Wohnrecht kompakt“. Sie besteht aus drei Teilen, die voneinander unabhängig sind. Es gibt drei Themen. Einmal geht es um den Kauf einer Eigentumswohnung, ein Vortragsabend widmet sich dem Mieten einer Genossenschaftswohnung und der dritte Termin, da behandeln wir alles Wichtige zum Mieten, zum „normalen“ Mietrecht
Beim Kauf einer Wohnung sind zuerst mal die Kosten zu beachten. Mit dem Kaufpreis darf man sich nicht bis an die absolute Obergrenze finanziell belasten. Man braucht schon auch noch einen Puffer für die Nebenkosten, an die manche Wohnungskäufer nicht denken. Dann gibt es natürlich oft Fragen, was denn Wohnungseigentum überhaupt ist. Da wird man ja „nur“ Miteigentümer in einem Wohnhaus, das ist – verglichen mit dem Kauf eines Einfamilienhauses – mit Pflichten und Einschränkungen verbunden, an die man vielleicht nicht so denkt.
Service für KonsumentInnen
Die Vorträge dauern jeweils an die 90 Minuten bis 2 Stunden; auch ein Anwalt wird anwesend sein und etwa Spezialfragen zu Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag beantworten.
Es gibt zwei unterschiedliche Vorträge zur Miete. Einmal zu Genossenschaftswohnungen und einmal zum „normalen“ Mietrecht? Auch wenn die gemietete Altbauwohnung und der Mietvertrag bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung beides im Grunde Miete ist, sind Genossenschaftswohnungen schon ein sehr spezielles Gebiet.
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“, 5.12.2019
Das besonders an Mietverträgen mit Genossenshaften ist schon die Beantwortung der Frage, wann es denn überhaupt eine Genossenschaftswohnung ist, ob denn das sogenannte WGG – das Wohnungsgemein-nützigkeitsgesetz anwendbar ist, das ist manchmal nicht leicht. An diese Einordnung knüpfen sich aber ganz erheblich andere Rechte und Konsequenzen, die es etwa beim „normalen Mietrecht“ nicht gibt.
Altbauwohnung vs. Genossenschaftswohnung
Denken Sie etwa an den Finanzierungsbeitrag, der von manchen irrtümlich als „Genossenschaftsbeitrag“ bezeichnet wird; es ist aber der Regel ein Bau- und Grundkostenbeitrag in. Oder an den gesetzlichen „Mietkauf“, der bei genauer Betrachtung keiner ist. Auch das kostendeckende Entgelt gibt es im WGG, es sollte kein Buch mit sieben Siegeln sein! Da gibt es also Spezialregeln, die sogar mehr als einen Vortragsabend füllen würden; das wichtigste werden wir aber ganz sicher erklären.
In Wien wohnen viele Menschen in Altbauwohnungen; auch für diese Menschen gibt es einen eigenen Vortrag. Vom Mietvertragsabschluss, über Ablösen, Betriebskoten und Mietzins werden alle wichtigen Themen behandelt. Natürlich auch Kündigung und Räumungsklage, und Strategien, wenn der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung der Kaution verweigert. Zu den Erhaltungspflichten, wenn etwa die Fenster oder die Therme kaputt sind, oder wenn die Strom- und Gasversorgung nicht funktioniert, geben wir natürlich auch rechtliche Tipps.
Termine der Vorträge
Die nächsten Termine sind am 9., 10. und 12. Dezember; das sind Montag, Dienstag, und Donnerstag nächster Woche. Themen sind „Kauf einer Eigentumswohnung“ (9.12.), „Mieten einer Genossenschaftswohnung“ (10.12.) und „Mietrecht für Mieter“ (12.12.)
Das Ganze findet jeweils ab 18.30 Uhr im Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien Jeder Vortrag dauert circa 1,5 bis 2 Stunden, und dann ist noch circa 1 Stunde für Fragen aus dem Publikum vorgesehen.
Bitte Anmeldung unter: „Wohnrecht kompakt“.