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AK-Tipp

Alles zur Gehaltserhöhung

Bald ist der erste Monat im neuen Jahr um und somit naht für die meisten ArbeitnehmerInnen die erste Gehaltsauszahlung des neuen Jahres. Wir wollen heute der Frage nachgehen, ob mit Jänner wirklich jede eine Lohn- Gehaltserhöhung rechnen kann beziehungsweise ob jede Arbeitnehmerin jedes Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen muss.

In Österreich gibt es keine gesetzlich verankerten Mindestlöhne beziehungsweise Mindestgehälter. Aber der größte Teil der österreichischen Arbeitsverhältnisse unterliegt einem Kollektivvertrag, der ein Mindestentgelt je nach Branche festlegt. Abgeschlossen werden Kollektivverträge von den jeweiligen Fachgewerkschaften und den Arbeitgeber-Interessensvertretungen. Die Sozialpartner verhandeln regelmäßig, ob und in welcher Höhe es zu Erhöhungen der Kollektivvertragslöhne jedes Jahr kommt oder nicht.

Das heisst somit, dass es je nach Branche und dem Ergebnis der Verhandlungen auch nicht zwingend zu einer jährlichen Erhöhung der Gehälter und Löhne kommen muss. Das bedeutet, dass nicht jede Arbeitnehmerin mit Jänner eine Lohn- Gehaltserhöhung erhalten muss, da es einerseits Branchen gibt, für die keine jährlichen Erhöhungen ausverhandelt werden und andererseits oftmals Löhne bzw Gehälter nicht mit Jahresbeginn, sondern zu einem anderen Stichtag erhöht werden, wie beispielsweise im Baugewerbe üblicherweise mit 1.5. des jeweiligen Jahres.

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In Österreich gibt es keine gesetzlich verankerten Mindestlöhne beziehungsweise Mindestgehälter.

Abschluss und Kollektivverträge

Ob es eine Erhöhung gibt ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise wie hoch die Gewinnmargen waren, die Inflation, die Wirtschaftsprognose für das kommende Jahr oder auch die bisherige Entwicklung der Mindestlöhne. Aber es hat auch damit zu tun, ob es in einer Branche viele oder wenige Gewerkschaftsmitglieder gibt. Gewerkschaften mit vielen Mitgliedern haben naturgemäß mehr Verhandlungsmacht und können meist höhere Lohn- Gehaltserhöhungen ausverhandeln.

Bei einer „Nullohnrunde“ werden die Löhne und Gehälter gar nicht erhöht, also auch nicht der Inflation angepasst. Das heißt de facto bekommt man weniger als im Vorjahr. Welcher Kollektivvertrag für mich gilt, richtet sich danach, in welcher Branche der Arbeitgeber tätig ist und nicht primär welche Tätigkeit ich als ArbeitnehmerIn ausübe.

Ein Beispiel: Eine Büroangestellte arbeitet bei einer Baufirma, daher unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kollektivvertrag für Angestellte im Baugewerbe. Ist sie jedoch bei einer Handelsfirma im Büro angestellt, gilt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte. Wichtig ist zu wissen, dass ArbeitnehmerInnen Anspruch auf die Aushändigung eines Dienstzettels haben. In diesem ist verpflichtend anzuführen, welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 16.1.2020

Ist-Löhne und Mindestlöhne

Abgesehen vom anzuwendenden Kollektivvertrag ist es aber auch wichtig darauf zu achten, ob nur die Mindestlöhne oder auch die Ist- Löhne steigen. Unter Ist-Lohn versteht man, dass der bezahlte Lohn über dem Mindestbetrag des Kollektivertrages liegt. Je nach Kollektivvertrag werden entweder nur die Mindestlöhne oder auch die Ist-Löhne erhöht. Bei Fragen dazu kann man sich sehr gerne an die Arbeiterkammer Wien oder die Fachgewerkschaft wenden.

Fällt man als Ist-Lohn-BezieherIn unter einen Kollektivvertrag, der nur die Mindestlöhne, aber nicht die Ist-Löhne erhöht, dann kommt es zu keiner Erhöhung, so lange die Arbeitnehmerin mit ihrem Ist-Lohn die Höhe des Mindestlohns erreicht. Abgesehen davon, gibt es auch noch andere Möglichkeiten um zu einer Lohn- Gehaltserhöhung zu kommen. Die Lohnordnungen der Kollektivverträge sehen verschiedene Verwendungs- oder Lohngruppen vor oder auch Berufsjahre, die anzurechnen sind. Eine Gehaltserhöhung kann sich daher auch aufgrund einer Änderung des Aufgabengebiets oder durch mehr Arbeitsjahre ergeben.

Tipp Gehaltskompass

Der kollektivvertragliche Mindestlohn ist nur eine Untergrenze in Bezug auf die Bezahlung, eine Beschränkung nach oben gibt es nicht. In manchen Firmen wird tatsächlich mehr bezahlt. ArbeitnehmerInnen sollten daher vor Lohnverhandlungen oder auch schon vor dem Bewerbungsgespräch, Informationen darüber einholen, wie viel tatsächlich in einer Branche bezahlt wird. Als Einschätzungshilfe zum branchenmäßigen Lohn kann man beispielweise den Gehaltskompass unter www.gehaltskompass.at zu Rate ziehen.