Radio Wien

Fragen zu Corona: Rechtliches

Die Antworten von Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien

Welche Rechte habe ich bei abgesagten Veranstaltungen?

Wenn die Leistung nicht angeboten, sondern abgesagt wird, kann man das Geld zurückverlangen. Manche Veranstalter versuchen, die Veranstaltung nachzuholen. Auf eine Wiederholung der Veranstaltung kann man sich einlassen, muss man aber nicht.

Wie soll ich mich bei gebuchten Reisen in den nächsten Monaten verhalten?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Man kann natürlich sagen, ich storniere auf jeden Fall oder ich warte gar nicht ab, ob die Reise möglich ist oder nicht. In diesem Fall muss man aber mit Stornokosten rechnen. Oder aber man wartet zu, entscheidet sozusagen kurzfristig und schaut sich dann an, wie die Lage ist. Am besten ist natürlich man tritt mit dem Reiseveranstalter in Kontakt. Man sagt, dass man sich mit der Situation eigentlich nicht wohl fühlt, auch wenn die Reise möglich wäre. Eventuell kann man die Reise ja verschieben.

Was kann ich bei Flugstornierung tun?

Grundsätzlich gilt hier: Geld inkl. Steuern zurück. Einige Airlines bieten Gutscheine oder vermehrt auch schon Umbuchungen bis zum Ende des Jahres an. Das kann man in Anspruch nehmen, muss man aber nicht.

Bekomme ich Geld zurück, wenn das Fitnesscenter geschlossen hat?

Wenn ein Fitnessstudio geschlossen hat und man die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann, dann entfällt auch die Zahlungspflicht. Man kann sagen, dass man für dieses Monat nicht zahlt, das Geld zurückverlangen oder man hängt die entgangene Zeit hinten an die Laufzeit an und hat somit eine Verlängerung der Abozeit. Das ist aber alles direkt mit den Fitnessanbietern abzuklären. Grundsätzlich gilt: Wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann und man daran selber keine Schuld trägt, dann entfällt die Zahlungspflicht.

Kann es sein, dass Versicherungen bei Pandemie aussteigen?"

Das kann sein, sofern die Reise überhaupt möglich ist. Inwiefern es bis Ende März überhaupt Reisemöglichkeiten gibt, da ja auch die Grenzen geschlossen sind, ist fraglich.
Zeigt sich die Reisebranche kulant?
Reiseveranstalter versuchen laut AK derzeit schon kulant zu sein und bieten meistens Umbuchungen an. Kostenlos stornieren kann man Pauschalreisen nur dann, wenn es zum Reisezeitpunkt klar ist, dass vor Ort ein Aufenthalt unzumutbar wäre. Das ist derzeit in einem Zeitraum von 1 Woche zu sehen. Ist der Reiseantritt erst in zwei oder drei Monaten, dann weiß man ja nicht, ob die Reise am Reiseort zumutbar ist. Insofern besteht hier rechtlich noch keine Klarheit.

Wie sieht es mit schon gebuchten Osterurlauben aus?

Grundsätzlich wissen wir nicht, welche Maßnahmen die Regierung noch setzen wird, wie das mit den Ausgangsbeschränkungen weitergeht und wie lange diese noch andauern. Derzeit ist alles noch ein wenig unsicher. Die AK empfiehlt in Fällen, wo es noch keine konkrete Klarheit gibt, das Hotel/den Vermieter zu kontaktieren und abzuklären, ob man eine einmalige und kostenlose Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen kann.