Arbeitsmarktservice AMS
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
AK-Tipp

Arbeitslos in Zeiten von Corona

In Zeiten von Corona ist die Arbeitslosigkeit gestiegen und viele Menschen befinden sich in Kurzarbeit. Heute ist unser Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Experten der Arbeiterkammer Wien die Arbeitslosigkeit in Zeiten von Corona.

Das Wichtigste ist wenn man arbeitslos geworden ist, sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS zu melden und das Arbeitslosengeld zu beantragen. Der erste Schritt dazu: Möglichst noch vor Arbeitslosigkeit, spätestens aber am ersten Tag bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle anrufen und klären, ob der Antrag per email, über das e-AMS-Konto gestellt werden kann oder ob Sie persönlich in die zuständige Geschäftsstelle gehen müssen.

Ich bin arbeitslos, denke aber, ich gehöre zur Risikogruppe. Dann ist eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz, bei dem keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, auch für Angehörige der Risikogruppe grundsätzlich zumutbar. Es ist daher wichtig, das AMS über den Gesundheitszustand zu informieren. Das heißt ich muss das Attest für die Risikogruppe oder sonstige ärztliche Gutachten vorlegen. Und wenn es Zweifel gibt, ob der neue Arbeitgeber die festgelegten Schutzmaßnahmen für Risikogruppen-Angehörige einhält beziehungsweise einhalten kann muss ich das sofort dem AMS mitteilen und mit dem AMS das weitere Verhalten klären.

Schild AMS
ORF
Arbeitslosigkeit ist auch in Zeiten von Corona ein großes Thema

Kinderbetreuung und Weiterbildung

Wenn es nur an einigen Tagen Schulunterricht gibt, können Kinder auch an unterrichtsfreien Tagen in der Schule betreut werden. Das gilt ähnlich auch für Kindergärten. Die beste Vorgangsweise ist das telefonische abklären des weiteren Verhaltens mit dem AMS. Das kann auch per email oder über das e-AMS-Konto erfolgen. Bei telefonischer Klärung: Bitte Datum, Uhrzeit und Name der Person notieren, mit der sie im AMS gesprochen haben.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 2.7.2020

Viele Kurse oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen finden nach dem lock-down nicht mehr statt. In einem solchen Fall sollten Sie vom AMS informiert werden, dass sie sich in einer festgelegten Frist um eine andere Ausbildung kümmern müssen, damit weiter die Geldleistung vom AMS ausgezahlt wird. Wenn Sie schon wissen, dass es mit ihrem Kurs nicht weitergeht: Rufen Sie das AMS an und legen sie die weitere Vorgangsweise mit dem AMS fest.

Erhöhung der Notstandshilfe

Die Notstandshilfe wird für alle Bezieher und Bezieherinnen vom 16. März bis zum 30. September auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben. Weiters werden eigene Einkommen der Arbeitsuchenden aus Vermietung oder Verpachtung nicht auf die Notstandshilfe angerechnet und für die Arbeitsuche gilt der Berufsschutz wie beim Arbeitslosengeld. Die Nachzahlungen für die Zeit März bis April 2020 werden Mitte Juli erfolgen, die laufende Notstandshilfe sollte schon höher sein.