Mann sitzt vor Ventilator im Büro
colourbox.de
colourbox.de
AK-Tipp

Arbeiten bei Hitze

Manchmal geht es heiß her in der Arbeit. Grund sind aber keine Streitigkeiten, sondern die hohen Temperaturen der Jahreszeit und der damit verbundene Schweiß. Aber darf man dann daheim bleiben und hitzefrei machen oder geht man mit den Flip Flops ins Büro?

Arbeitnehmer haben auch an besonders heißen Tagen kein Recht auf „hitzefrei“, auch bei Temperaturen zwischen 30 und 40 Grad gibt es für sie keine Hitzeferien. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen daher darauf achten, dass die Belastungen durch die Hitze durch geeignete Maßnahmen gemildert werden. Jeder kann selbst auch dazu beitragen, die Belastungen durch die Hitze einzuschränken, in dem man passende Kleidung anzieht. Bei der Kleidungsauswahl gibt es im Arbeitsleben aber auch Grenzen.

Was zu beachten ist, hängt sehr stark davon ab, welcher Tätigkeit man nachgeht. Bei Arbeiten im Freien sind andere Regeln zu beachten als bei einer Tätigkeit in einem klimatisierten Büro. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen betrieblichen Bekleidungsregeln und Vorschriften beziehungsweise Maßnahmen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes.

Mann sitzt vor Ventilator im Büro
colourbox.de
Arbeiten bei Hitze ist im Sommer nicht ungewöhnlich

Arbeitnehmerschutz und arbeiten im Freien

Gibt es Vorschriften aufgrund des Arbeitnehmerschutzes, dass Schutzkleidung zu tragen ist, da die Tätigkeit gefahrengeneigt ist, sind diese Vorschriften unbedingt – das heißt auch bei Hitze einzuhalten. Daher ist zum Beispiel der Helm auf der Baustelle, die schweren Arbeitsschuhe oder auch Schutzmasken oder Reflektoren im Straßenverkehr ausnahmslos immer zu verwenden. Schutzmaßnahmen dienen der Sicherheit des Arbeitnehmers und daher sind diese auch bzw besonders an heißen Tagen einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden.

Gerade im Freien ist es wichtig, auf die richtige Bekleidung zu achten. Empfohlen wird das Tragen von luftdurchlässiger, UV-sicherer Kleidung. Empfohlen wird bei der Kleidung weites Gewand in hellen Farben und gerade bei körperlicher Anstrengung sollte die ganze Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Material sein. Auch eine Kopfbedeckung, die eine gute Durchlüftung gewährleistet, ist nicht zu vergessen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Sonnenschutzbrillen und ein geeignetes Sonnenschutzmittel vorhanden sind oder auch Schutzhandschuhe für das Angreifen erhitzter Oberflächen.

Abgesehen von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes gibt es keine gesetzlichen Regelungen über Arbeitskleidung. Dies würde die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen einschränken. Die Kleidung ist allerdings nach der Rechtsprechung dem Arbeitsplatz sowie der Art des Betriebes anzupassen.

Angemessene Kleidung und Dienstuniform

Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Beispielsweise ist ein Minirock mit einem bauchfreien Leiberl und dazu dann noch Flip Flops in einem coolen Teenie-Kleider-Shop eher kein Problem. In anderen Branchen könnte dieses Outfit jedoch nicht mehr entsprechen. So ist in Banken, Versicherungen oder Kanzleien förmlichere Kleidung gefragt.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 30.7.2020

Das Tragen von einer Dienstuniform beziehungsweise von Arbeitskleidung wie zum Beispiel das T-Shirt mit dem Firmenlogo muss ausdrücklich bei Abschluss des Arbeitsvertrages vereinbart werden. In manchen Fällen, wo es für jeden Bewerber auf einen Job offensichtlich ist, dass eine Arbeitskleidung zu tragen ist, kann dies sicherlich auch schlüssig vereinbart werden.

Denken wir da zum Beispiel an die Uniformen der Piloten oder Flugbegleiter. Auch wenn ich mich in einem Baumarkt bewerbe, in dem immer alle Mitarbeiter mit einem T-Shirt mit Firmenlogo herumlaufen, muss jedem klar sein, dass das Tragen dieses T-Shirts zu den Arbeitspflichten gehört.

Bekleidungsvorschriften an Hitzetagen

Bestehende Bekleidungsvorschriften sind grundsätzlich auch bei Hitze einzuhalten. Auch eine sonst übliche Dienstuniform ist auch bei Hitze zu tragen. Aber selbst dort wo es Bekleidungsvorschriften gibt, kann in Absprache mit dem Chef oft eine vernünftige Lösung gefunden werden und die Bekleidungsvorschriften gelockert werden zB dass das Sakko, der Blazer oder die Krawatte abgelegt werden können. Dafür wird bei großer Hitze auch jeder Kunde Verständnis haben.

Die Arbeiterkammer empfiehlt Arbeitnehmerinnen sich bereits bei Arbeitsbeginn im Betrieb umzusehen und den Kleidungsstil, der im Betrieb vorherrscht, zu beachten. Dies ist für ein angenehmes Betriebsklima sicherlich förderlich.