Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
AK-Tipp

Verlängerung der Kurzarbeit

Zu Beginn der Krise als Wundermittel gegen Arbeitslosigkeit bewährt, aktuell immer noch ein beliebtes Instrument zur arbeitsrechtlichen Krisenbewältigung: die Kurzarbeit. Den ganzen Sommer lang wurde verhandelt, nun geht die Kurzarbeit mit heute in die Verlängerung.

Aktuell sind noch etwas über 400.000 Menschen in Kurzarbeit. Jetzt hat man entschieden, das Instrument zu verlängern. Vor dem Sommer wurden von Seiten der Wirtschaftsforschung klare Signale gesandt, dass sich die Wirtschaft im Herbst nur schleppend erholen wird können. Viele Branchen, so etwa die Industrie, werden überhaupt erst jetzt die eigentlichen Nachwehen des ersten Lockdowns spüren, während wir in anderen Branchen gerade neue Einschränkungen erleben, die sich negativ auf die Arbeitsplatzsicherung auswirken können. Es braucht daher ein verlässliches Instrument, um die betroffenen Arbeitsplätze bestmöglich abzusichern und das ist die Kurzarbeit.

Vorerst hat die Bundesregierung die Finanzierung bis Ende Februar 2021 zugesichert. Nach den Semesterferien setzt sich die AK mit der Arbeitgebervertretung wieder zusammen und evaluiert, wie es nach Ostern weitergehen soll. Hier wird die Entwicklung der Konjunktur natürlich eine wesentliche Rolle spielen. Vermutlich wird bei der Kurzarbeit im Februar noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.

Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
Die Kurzarbeit ist bis März kommenden Jahres verlängert worden

Änderungen bei der Kurzarbeit

Für die, die jetzt schon in Kurzarbeit sind und die, die erst in Kurzarbeit kommen wird beibehalten was in den ersten beiden Phasen gut funktioniert hat. Das war den Arbeitnehmervertretern in den Verhandlungen ein sehr großes Anliegen. Die Bundesregierung hat aber eine klare Aufgabe erteilt. Es muss für den Staat billiger werden. Die großzügigen Nettoersatzraten von bis zu 90 Protent bleiben aber unverändert.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 1.10.2020

Für die Differenz wurde vereinbart, dass 30 Prozent dessen, was die Arbeitnehmerinnen in Kurzarbeit erhalten, vom Arbeitgeber zu tragen sind. Bisher waren das nur 10 Prozent. Auch das Maximum an Förderung für den Arbeitgeber wurde von 90 Prozent auf 80 Prozent reduziert. Damit ähnelt die Kurzarbeit ab Oktober wieder der alten Kurzarbeit aus 2008/09, die fair ausgewogen vom Staat, den ArbeitnehmerInnen und den Arbeitgebern co-finanziert wurde.

Weiterbildung in der Kurzarbeit

Gleichzeitig mit der Kurzarbeit wird eine Weiterbildungsmöglichkeit kommen. Die ausgefallenen Arbeitszeiten werden den Arbeitnehmern zwar bezahlt, sie sind aber in dieser Freizeit stark von der Dienstplanerstellung des Arbeitgebers abhängig und dadurch zu eingeschränkt, um nebenbei etwa einem Zusatzverdienst nachzugehen oder sich fortzubilden. Nun wird eine geförderte Weiterbildungsmöglichkeit in laufender Kurzarbeit ermöglicht.

Allerdings ist klar, dass geeignete Weiterbildungsmaßnahmen nicht flächendeckend angeboten werden können, eine Weiterbildungspflicht ist in der Praxis daher nicht umsetzbar. Allerdings wird der Arbeitgeber sehr wohl die Bereitschaft kurzarbeitender ArbeitnehmerInnen erwarten können, wenn Kurse angeboten werden, die die berufliche Qualifikation tatsächlich erhöhen. Es liegt auf der Hand, dass sich rein aus finanziellen Gründen schon die meisten keine Bildungskarenz und kein Sabbatical leisten können. Das nun im Rahmen der Kurzarbeit zu integrieren ist eine sehr gute Idee.

Entgelt und Arbeitszeiten

Das Kurzarbeitsentgelt wurde immer auf Basis des Einkommens vor Kurzarbeit bemessen. Aber in der Zwischenzeit wurden in vielen Fällen Lohnerhöhungen schlagend, Menschen sind aus der Elternteilzeit in die Vollzeit zurückkehrt und Kollektivvertragsverhandlungen stehen vor der Tür. Deshalb wurde vereinbart, dass sich derartige Erhöhungen in Zukunft, also ab Oktober, sehr wohl auf das Kurzarbeitseinkommen auswirken. Die Arbeitgeberseite hat dieser Forderung auch zugestimmt.

Weiterhin gilt, dass ich in der Kurzarbeit jeden Monat zumindest das verdienen muss, was ich tatsächlich erarbeitet habe. Die bekannten 80/85/90 Prozent sind also ein Minimum, aber nicht der Deckel. Eine genaue Berechnung ist aber nur dann möglich, wenn die Beschäftigten lückenlos ihre Arbeitszeiten erfassen. Das geht gerne auch auf dem Smartphone mit der AK-Zeitspeicher App, die man sich kostenlos herunterladen kann.