Frau sitzt am Computer
ORF.at/Lukas Krummholz
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AK-Tipp

Meine Rechte im Homeoffice

Für manche von uns schon bisher eine gängige Art zu arbeiten, für die meisten aber seit Beginn der Coronakrise eine enorme Umstellung. Das Homeoffice. So praktisch es in der Anwendung auch erscheint, so wichtig ist es aber auch, es aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beleuchten.

Strenggenommen handelt es sich bei Homeoffice um eine Verlegung des vereinbarten Dienstortes. Während man zu Beginn des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich vereinbart, in welchen Betriebsräumlichkeiten man seine Arbeitsleistungen erbringen wird, stellt das Homeoffice eben eine Abweichung davon dar. Ein Recht auf Homeoffice besteht nicht und mein Arbeitgeber kann mich auch nicht verpflichten, im Homeoffice zu arbeiten!

Homeoffice ist in Österreich reine Vereinbarungssache. Auch in Zeiten von Corona gilt daher, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig werden müssen, wenn punktuell oder sogar regelmäßig im Homeoffice gearbeitet werden soll. Das ist auch gut so, denn was nicht sein kann, dass man einseitig ins Homeoffice geschickt wird und keine Möglichkeit mehr hat, auf seinen Büroarbeitsplatz zurückzukehren, der in der Zwischenzeit vielleicht sogar eingespart wurde.

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Das Homeoffice ist in Coronazeiten die Arbeitsform der Stunde

Versetzungsklausel und Aufwand

Es entspricht dem Wesen eines echten Arbeitsverhältnisses, dass Arbeitsleistungen in den Betriebsräumlichkeiten des Arbeitgebers erbracht werden. Versetzungsklauseln können sich daher nur auf diese Räume erstrecken. Eine einseitige Ausdehnung auf die private Wohnung der Beschäftigten wäre ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre und ist arbeitsrechtlich auch nicht vorgesehen.

Erst wenn man im Homeoffice arbeitet, merkt man, wie viele Dinge im Büro eine Selbstverständlichkeit sind und woran man zusätzlich denken muss, wenn man zu Hause arbeitet. Das beginnt bei den Betriebsmitteln wie Laptop, Drucker, Scanner, geht über zu Kosten für zusätzliche Ausgaben wie Internet oder Strom hin zu klaren Regelungen zu Arbeitsunfällen, die sich ja auch im Homeoffice ereignen können. All das sind Dinge, die im Vorfeld zu klären sind.

Kosten im Homeoffice

Man muss bedenken, dass einem im Homeoffice Aufwendungen entstehen können, die bei Arbeit im Büro nicht entstanden wären. Oft muss man Druckerpapier besorgen, Patronen austauschen oder auch den Internettarif ändern, um ein entsprechendes Datenvolumen zu haben, um ungehindert arbeiten zu können. Und so kleinlich das auch klingt, auch der Stromverbrauch ist ein anderer, wenn man durchgehend von zu Hause arbeitet.

Theoretisch uss man als Arbeitnehmer also monatlich den Stromzähler ablesen und das verbrauchte Druckerpapier nachzählen. Denn strengenommen muss der Arbeitgeber ja nur den Aufwand ersetzen, der einem tatsächlich wegen der Arbeitsleistung entstanden ist. Praktisch wäre das aber nicht. Deshalb enthalten die meisten Homeoffice-Vereinbarungen, die wir als AK ausdrücklich in Schriftform empfehlen, pauschale Beträge, die monatlich mit dem Grundgehalt abgerechnet werden.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 8.10.2020

Oft sehen auch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen konkrete Regelungen zu solchen Aufwandsentschädigungen vor. Ein Tipp ist jedenfalls, bitte vorab vereinbaren, um im Streitfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Arbeitsunfall zu Hause

Es ist nicht so, dass alles, was mir in der Arbeitszeit zu Hause passiert, automatisch ein Arbeitsunfall ist. So praktisch diese Auslegung wäre. Das sehen die Gerichte nicht so. Es gibt zum Beispiel Urteile zu Unfällen im Homeoffice, in denen überprüft wurde, ob eine Treppe, auf der man zu Hause ausrutscht, mehr privat oder mehr beruflich genutzt wird. Da sie mehr privat genutzt wurde, zählte das Ausrutschen als Freizeitunfall und nicht als Arbeitsunfall.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass es hier klare Regelungen gibt. Die wurden zwar für die Dauer der Coronakrise nachgeschärft, treten allerdings mit 31. Dezember diese Jahres wieder außer Kraft.

Abschliessender Tipp

Was bisher untergegangen ist, ist das Thema Arbeitszeit. Dies spielt aber gerade im Homeoffice eine enorme Rolle, weil die Grenzen zwischen Privat und Beruf zu Hause einfach oft verschwimmen. Es gibt in Österreich aber keine Arbeit zum Nulltarif. Notieren Sie bitte alle Arbeitszeiten, die im Homeoffice geleistet werden, um am Monatsende auch wirklich überprüfen zu können, ob Ihnen wirklich alles bezahlt wurde.