Frau vor einem Buchgeschäft
ORF.at/Roland Winkler
ORF.at/Roland Winkler
AK-Tipp

Alles zum Thema Umtausch

Die Feiertage sind vorbei, der Lockdown aber noch nicht. Daher ist es derzeit noch nicht möglich das im Geschäft erworbene Weihnachtsgeschenk umzutauschen. Konsumenten meinen oft, der Umtausch wäre gesetzlich verankert. Das stimmt aber nicht!

Das ist tatsächlich ein verbreiteter Irrtum, denn der Umtausch von Waren muss tatsächlich vereinbart werden. Die AK Wien hat aber die Erfahrung gemacht, dass viele Geschäfte von sich aus ein Umtauschrecht einräumen. Solche Zusicherungen finden sich dann oft schon vorgedruckt auf der Rechnung. Wenn das nicht der Fall ist, und hat man das übersehen oder nicht ausdrücklich beim Kauf ein Umtauschrecht ausgemacht, kann man als Konsument, sobald die Geschäfte wieder geöffnet sind, nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.

Hat nun ein Konsument ein Umtauschrecht, so kann dieser das Geschenk nach Ende des Lockdowns gegen eine andere Ware tauschen. Wenn sich nichts Passendes findet, wird üblicherweise ein Gutschein im Wert der zurückgegebenen Ware ausgestellt. Geld gibt es im Normalfall keines zurück. Allerdings bieten mittlerweile manche Unternehmen als Alternative zum reinen Umtausch auch eine Geld-zurück-Garantie an.

Frau vor einem Buchgeschäft
ORF.at/Roland Winkler
Die Zeit nach den Feiertagen und nach dem Lockdown ist auch die Zeit des Umtausches der nicht passenden Weihnachtsgeschenke

Was beachten beim Umtausch, welche Fristen sind üblich

Der Umtausch ist freiwillig, daher kann der Händler auch die näheren Bedingungen bestimmen, so auch die Umtauschfrist. Üblicherweise braucht der Konsument für den Umtausch die Rechnung oder den Kassabon. Immer wieder wird auch die Originalverpackung verlangt. Die Ware darf selbstverständlich nicht benützt sein. Die Umtauschfristen sind sehr unterschiedlich, von einer Woche bis zu zwei Monaten ist alles drinnen.

Wer jetzt die Ware wegen des Lockdowns nicht innerhalb der Umtauschfrist umtauschen konnte, sollte dann, wenn die Geschäfte wieder aufsperren Kontakt mit dem jeweiligen Händler aufnehmen. Die AK ist der Ansicht, dass sich die Frist verlängert, da man sonst von seinem Recht faktisch nicht Gebrauch machen kann.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 7.1.2021

Jetzt ist ja auch schon Sale. Die Geschäfte schleudern ihre Ware raus. Auch hier gilt: Der Umtausch muss vereinbart sein. Aber hier weisen die Geschäfte oftmals ausdrücklich darauf hin, dass preisgesenkte Waren nicht umgetauscht werden können.

Onlineeinkäufe, Gewährleistung und Garantie

Hat man das Geschenk online gekauft, gibt es ein kostenloses Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Davon gibt es aber Ausnahmen, so hat man zum Beispiel bei entsiegelten CDs und DVDs oder Konzerttickets kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Umtauschen oder Zurückschicken ist die eine Sache. Aber anders verhält es sich, wenn das Geschenk defekt ist. Vom Umtauschrecht muss man das Recht auf Gewährleistung unterscheiden. Das wird gerne verwechselt.

Weist das Geschenk nämlich einen Mangel auf, hat der Konsument Gewährleistungsrechte. Dabei sind jene Mängel gemeint, die zum Zeitpunkt des Kaufes bzw Übergabe bereits vorhanden waren – das heißt der Wurm muss von Anfang an drinnen gewesen sein. Bei der Gewährleistung hat man Anspruch darauf, dass die Ware in einem ersten Schritt entweder repariert oder umgetauscht wird – natürlich kostenlos. Das Gewährleistungsrecht gilt bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Am besten, Sie machen Ihre Ansprüche schriftlich beim Händler geltend und lassen sich nicht abspeisen.

Gerne wird behauptet, der Hersteller ist für die Gewährleistung verantwortlich, aber das stimmt nicht. Es ist der Händler. Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, es kann aber auch der Händler sein. Wie beim Umtausch kann die Garantie unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie kann deshalb mal mehr, mal weniger vorteilhaft für Konsumenten sein.