Stapel Zwei-Euro-Münzen
APA/dpa/Oliver Berg
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AK-Tipp

Alles zu Gehaltsverhandlungen für Frauen

Anlässlich des bevorstehenden internationalen Frauentages sind heute die Gehaltsverhandlungen für Frauen das Thema. Wie richtig vorbereiten, auf was Sie aufpassen und welche Pflichten Arbeitgeberinnen haben.

Eine gute Vorbereitung vor Gehaltsverhandlungen ist der erste wichtige Schritt. In der Regel entnimmt man eine erste Information über die mögliche Bezahlung im gesuchten Tätigkeitsfeld aus Stelleninseraten. Arbeitgeberinnen sind gesetzlich verpflichtet bei jeder Stellenausschreibung anzugeben, wie viel ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im inserierten Job mindestens verdienen kann. Dabei ist aber zu beachten: Im Stelleninserat wird meist nur der geringstmögliche Verdienst angegeben, in vielen Fällen ist eine höhere Bezahlung möglich.

Arbeitnehmerinnen können sich darüber hinaus auch an die Arbeiterkammer und Fachgewerkschaften wenden, um zu erfahren welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, welche Arbeitszeit in der Branche üblich ist und welcher Verwendungsgruppe die Tätigkeit aller Voraussicht nach entspricht. Dadurch erfahren Sie, wie viel Sie für diesen Job zumindest verdienen müssen.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte selbstverständlich sein.

Firma zahlt mehr als das Mindestgehalt

Die Arbeitgeberin muss in der Stellenanzeige angeben, wenn sie bereit ist mehr zu zahlen als das vorgeschriebene Mindestentgelt. Allerdings muss sie keinen Betrag nennen. Leider steht daher in der Praxis in den Stelleninseraten oft nur der geringstmögliche Verdienst, auch wenn von Vornherein klar ist, dass mehr für diese Position bezahlt wird. Die tatsächliche Bezahlung ist dann abhängig von Branche, Firmengröße, Marktlage, Ausbildung, Berufserfahrung.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 4.3.2021

Hier kann der Gehaltsrechner des Frauenministeriums eine weitere Unterstützung sein. Der Rechner gibt die durchschnittlichen Löhne und Gehälter, und auch auf Berufsgruppe und Branche bezogen, an. Außerdem gibt es für BerufseinsteigerInnen den Gehaltskompass des Arbeitsmarktservice. Hier finden Sie Vergleichswerte zu den Gehältern von vielen Berufen.

Hinweis und Tipp

Für dieselbe oder eine vergleichbare Arbeit darf ein Arbeitgeber Frauen nicht schlechter bezahlen als Männer. Das verbietet das Gleichbehandlungsgesetz. Arbeitgeber können sich auch nicht mit dem Argument herausreden „die Frau habe weniger verlangt“. Wie viel bezahlt wird, darf nämlich nicht vom Verhandlungsgeschick abhängen. Es ist Aufgabe der Arbeitgerberinnen, für gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu sorgen. In der Praxis wird das aber nicht immer eingehalten, deshalb empfiehlt sich eine gute Vorbereitung auf Gehaltsverhandlungen.

Bei der Vermutung als Frau bei der Entlohnung benachteiligt zu werden können sich Frauen innerhalb des Unternehmens an den Betriebsrat wenden. Außerhalb des Unternehmens bekommen sie bei Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Gleichbe-handlungsanwaltschaft Beratung und Unterstützung. Wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, besteht zudem die Möglichkeit Einsicht in den Einkommensbericht zu nehmen, um zu erfahren, wo sie gehaltsmäßig stehen.