Mann und Frau schütteln sich die Hände
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Ak-Tipp

Das leistet Ihr Betriebsrat

Im Arbeitsalltag und vor allem in Krisenzeiten steigt der Druck auf die Arbeitnehmerinnen. Viele Studien zeigen, mit Betriebsrat ist es besser. Was ein Betriebsrat ist und kann, wie er gewählt wird und weshalb er so wichtig ist, das ist diesmal das Thema mit den Expertinnen der AK Wien.

Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb und zwar gegenüber der Arbeitgeberin. Der Betriebsrat kann bei den Arbeitsbedingungen mitreden und mitbestimmen. Betriebsrat bedeutet also Demokratie im Betrieb. Beschäftigten geht es besser in Betrieben mit Betriebsrat. Auch die Corona Krise hat genau das nochmal bewiesen. Das zeigen auch alle Studien der AK.

Ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin tut sich gegenüber dem Arbeitgeber oft schwer. Das weiß die Arbeiterkammer nur zu gut aus der Beratungspraxis. Es braucht deshalb für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, neben den Gewerkschaften und der Arbeiterkammer, auch auf betrieblicher Ebene eine Gegenmacht zu den Arbeitgeberinnen. Wichtig zu wissen ist, die Betriebsräte sind nicht allein. Der ÖGB, die Gewerkschaften und die AK stehen hinter den Betriebsräten.

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Es gibt weniger Konflikte in Betrieben mit Betriebsrat und ein besseres Betriebsklima.

Arbeitgeberinnen schätzen Betriebsräte

Arbeitgeberinnen wissen den Betriebsrat als Gegenüber zu schätzen. Viele überrascht das, aber Faktum ist, Managerinnen streuen Betriebsräten Rosen. Bis auf unrühmliche Ausnahmen, die man auch aus den Medien kennt. Viele Geschäftsleitungen finden es sehr wertvoll, einen Betriebsrat im Betrieb zu haben, das zeigen auch vielen Studien. Es gibt weniger Konflikte in Betrieben mit Betriebsrat und ein besseres Betriebsklima.

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat das Recht in vielen Dingen von der Arbeitgeberin informiert zu werden, sich mit ihr zu beraten und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen. Er überwacht die Einhaltung der Gesetze und Kollektivverträge im Betrieb.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 29.4.2021

Wie beispielsweise Arbeitszeiten, ob die Kolleginnen und Kollegen das richtige Gehalt beziehungsweise Lohn bekommen, und schaut, ob die Sicherheit am Arbeitsplatz richtig eingehalten wird. Der Betriebsrat bietet auch Schutz gegen willkürliche Versetzungen und Kündigungen. Wichtig ist auch das Recht Betriebsvereinbarungen mit der Arbeitgeberin abzuschließen.

Gründung eines Betriebsrates

Ganz wichtig ist, immer gemeinsam mit der Gewerkschaft. Die kennen sich auch in der Praxis gut aus, weil das Wahlverfahren ist etwas kompliziert und bieten Schutz gegen unangenehme Arbeitgeberinnen. Gewählt wird der Betriebsrat durch die Belegschaft im Betrieb. Möglich ist das in Betrieben wo dauernd mindestens fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Als erstes muss eine Betriebsversammlung, also eine Versammlung der Beschäftigten des Betriebs einberufen werden. Dort wählen die Beschäftigten aus ihrer eigenen Mitte den sogenannten Wahlvorstand, der dann die Wahl auch durchführt und organisiert.

Wählen dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb ab 16 Jahren. Und zwar unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Zum Betriebsrat kandidieren dürfen alle ab 18 Jahren. Wichtig ist die Wahl ist gleich, das heißt jede Stimme hat das gleiche Gewicht und sie ist geheim und unmittelbar, d as bedeutet sie bestimmen direkt, wen sie wählen.

Wichtig ist, der Arbeitgeber darf die Betriebsratswahl nicht verhindern. Damit das nicht passiert, gibt es zum einen den Kündigungsschutz. Deshalb ist es auch wichtig von Beginn an die Gewerkschaft einzubinden um sich Unterstützung zu holen.

Wohin wenden bei Gründung eines Betriebsrates

Wenn Sie konkret aktiv werden wollen, wenden Sie sich am besten an die zuständige Gewerkschaft. Auch online gibt es einige Informationen und Hilfestellungen. Je mehr Betriebsräte es gibt, desto mehr und stärkere Rechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Auf mir-reichts.at können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Ende April übrigens an einer Umfrage teilnehmen, was sie unfair im Job finden. Ab Mai gibt es dort dann auch alles zur Gründung von Betriebsräten.