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AK-Tipp

So wirken sich Kinder auf die Pension aus

Kinder wirken sich besonders bei Frauen stark auf die Pension aus. Das liegt insbesondere daran, dass die Pensionshöhe immer von der Höhe des Bruttoeinkommens abhängig ist. Informationen zu den Auswirkungen auf die Pensionshöhe erhalten Sie heute von den Expertinnen der AK Wien.

Mütter und auch Väter, die Kinder nach der Geburt überwiegend betreuen, erhalten auf dem Pensionskonto 48 Monate Kinderziehungszeiten gutgeschrieben. Die Bemessungsgrundlage für 2021 beträgt 1.986,04 Euro pro Monat. Das bedeutet, es wird so viel einbezahlt, als würde man brutto € 1.986,04 monatlich verdienen. Dieser Betrag wird jährlich angepasst und erhöht.

Diese Kindererziehungszeiten sind unabhängig von der Karenz. Wenn man also beispielsweise nach einer Karenz von einem Jahr wieder in den Job zurückkehrt ,meist ja in Teilzeit, werden die Monate weiterhin gutgeschrieben und zusätzlich zur Einzahlung aufgrund des Bruttoverdienst einbezahlt.

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Die Anrechnung der Kinderziehungszeiten erfolgt automatisch nach der Geburt des Kindes.

Auswirkungen auf die Pensionshöhe

Für ein Jahr reine Kindererziehung erhält man 2021 eine Gutschrift von rund 400 Euro auf dem Pensionskonto. Das führt somit zu einer Pensionshöhe von rund 30 Euro monatlich. Die Anrechnung der Kinderziehungszeiten erfolgt automatisch nach der Geburt des Kindes. Es gibt die gesetzliche Vermutung, dass die Person, die Kinderbetreuungsgeld bezieht beziehungweise die Person, die keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, während der andere Elternteil sehr wohl berufstätig ist, die überwiegende Betreuung übernimmt.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 27.5.2021

Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, also sind beispielsweise beide erwerbstätig, werden die Zeiten der Mutter gutgeschrieben. Bei Pensionsantritt gibt es einen eigenen Fragebogen für Kindererziehungszeiten, wo dann auch eine andere Verteilung angegeben werden kann.

Wenn jemand zwei Kinder hintereinander bekommt wird nicht automatisch die doppelte Zeit angerechnet. Die Kindererziehungszeiten werden nur bis zur Geburt des nächsten Kindes gutgeschrieben. Wenn das zweite Kind also bereits zwei Jahre nach dem ersten Kind geboren wird, erhält man für das erste Kind nur 24 Monate und dann ab der Geburt des zweiten Kindes wiederum 48 Monate.

Teilzeit und Pensionshöhe

Nach einem Kind kehren viele Eltern, vor allem Mütter, nur in Teilzeit in den Job zurück. Wie sich das auf die Pensionshöhe auswirkt hängt natürlich davon ab, wie lange jemand in Teilzeit bleibt und wie stark die Stunden reduziert werden. Je länger und je weniger Stunden, desto mehr wirkt es sich dann auch auf die Pensionshöhe aus.

Wenn man beispielsweise zehn Jahre lang um die Hälfte reduziert und dann beispielsweise 1000 Euro statt 2000 Euro verdient, führt das zu einem Verlust an monatlicher Pension von 178 Euro. Dafür kommen natürlich für die ersten vier Jahre aber noch die Kindererziehungszeiten dazu, wie zuvor schon erläutert. In der Broschüre der AK „Frauen und Pensionskonto“ findet man dazu verschiedene Berechnungsbeispiele.

Die Arbeiterkammer bietet darüber hinaus seit diesem Monat einen Online-Pensionsrechner für Kindererziehungszeiten und auch anschließende Teilzeitphasen an. Dort wird der Pensionswert mit den Kindererziehungszeiten und unter Umständen anschließenden Teilzeitphasen berechnet. Man sieht dort auch eine fiktive Vergleichspension ohne Kindererziehungszeiten beziehungsweise Teilzeitphasen. Sie finden Ihn unter AK Pensionsrechner im Internet.