Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
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AK-Tipp

Alles zum Papamonat und zur Väterkarenz

Wenn man als Vater nach der Geburt seines Kindes bei die Kinderbetreuung aufteilen will, hat man zwei Möglichkeiten. Den Papamonat und die Väterkarenz. Was es da zu wissen gibt erklären die Experten der Arbeiterkammer Wien.

Gleich nach der Geburt kann ich als Vater den Papamonat in Anspruch nehmen, also eine Auszeit, um bei der Familie zu sein und das für genau einen Monat. Der Papamonat hat drei Fristen, die ich insgesamt einhalten muss. Zu allererst die Meldung an den Arbeitgeber im Vorhinein. Sprich spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss ich meinem Arbeitgeber ankündigen, dass ich einen Papamonat in Anspruch nehmen werde.

Die zweite Meldung erfolgt gleich nach der Geburt. Ich muss meinen Arbeitgeber informieren, dass und vor allem wann mein Kind geboren worden ist. Schlussendlich der dritte Schritt: Ich muss meinem Arbeitgeber innerhalb der ersten Woche nach der Geburt meines Kindes Bescheid geben, an welchem Tag ich meinen Papamonat starten werde. Das Ende des Papamonats muss jedenfalls noch im Rahmen des Beschäftigungsverbots meiner Frau, in der Regel also acht oder zwölf Wochen nach der Geburt, liegen.

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Wenn ich mich als Vater in Karenz befinde, kann ich das Kinderbetreuungsgeld beantragen

Geld im Papamonat

Der Arbeitgeber muss mir in dieser Phase mein Gehalt nicht weiter zahlen. Ich habe aber die Möglichkeit, bei der Österreichischen Gesundheitskasse den Familienzeitbonus, das sind ungefähr 700 Euro für einen Monat, zu beantragen. Aber Achtung, sollte ich später einmal vorhaben, auch die Karenz in Anspruch zu nehmen und Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, so werden mir beim Kinderbetreuungsgeld diese 700 Euro wieder gegengerechnet, sprich abgezogen.

Als Vater in Karenz gehen

Wenn einmal das Beschäftigungsverbot der Mutter nach der Geburt vorbei ist, haben Väter und Mütter genau die selben Rechte. Das heißt, ich kann es mir als Familie aussuchen, wer wie lange die Karenz in Anspruch nimmt. Eine Aufteilung in maximal drei Phasen ist zulässig. Die Mindestdauer einer Karenz beträgt zwei Monate. Das Ende ist spätestens mit dem zweiten Geburtstag erreicht.

Starte ich gleich nach dem Berufsverbot der Mutter, dann muss ich die Karenz innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber anmelden. Lasse ich hingegen meiner Partnerin den Vortritt und komme erst später dran, dann sind es die selben Fristen wie beim Papamonat. Spätestens drei Monate vor Antritt muss ich meinen Arbeitgeber über meine Karenz informiert haben.

Sendungshinweis

„Radio Wien am Feiertag“, 10.6.2021

Wenn ich mich in Karenz befinde, kann ich das Kinderbetreuungsgeld beantragen. Hier gibt es verschiedene Modelle. Ich kann die einkommensabhängige Variante wählen oder die pauschale Variante wählen.

Angst vor Kündigung

Diese Angst der Väter sollte nicht größer oder kleiner als bei den Müttern sein. Denn Väter haben exakt denselben Schutz wie ihre Partnerinnen. Dieser beginnt bereits vier Monate vor Beginn der Karenz oder auch des Papamonats und dauert jeweils bis vier Wochen nach Beendigung der Karenz bzw des Papamonats. Hier herrscht also völlige Gleichberechtigung zwischen den Eltern. Das bedeutet, ich als Vater kann es mir aussuchen, ob ich an der Kindererziehung teilnehmen möchte.