Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
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AK-Tipp

Kündigung im Urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit! Es kann aber auch während eines Urlaubes zu einer Kündigung kommen. Das ist heute unser Thema in unserer Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Grundsätzlich bleibt auch im Urlaub das Kündigungsrecht bestehen, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können während des Urlaubes kündigen. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass bei einer Arbeitgeber-kündigung im Urlaub das Verhältnis zwischen Urlaubsdauer und Kündigungsfrist zu beachten ist. Also wenn beispielsweise ich zwei Wochen auf Urlaub und eine Woche Kündigungsfrist einzuhalten ist, könnte das dem Erholungszweck entgegen stehen und wäre unzulässig.

Eine Kündigung gilt immer ab Zugang. Auch bei einer Kündigung während des Urlaubs muss sichergestellt sein, dass die Kündigung dem anderen Vertragspartner auch tatsächlich zugegangen ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub zu Hause verbringt und das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer an die Wohnadresse zugestellt wird. Wenn jedoch der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer im Urlaub nicht zu Hause ist, dann gilt die Kündigung an die Wohnadresse als nicht zugegangen, sondern erst mit der Rückkehr und dem tatsächlichen Zugang.

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Grundsätzlich bleibt auch im Urlaub das Kündigungsrecht bestehen

Zugang bei Urlaub im Ausland

Wenn beispielsweise der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber erzählt, dass er zwei Wochen nach Spanien fährt und der Arbeitgeber schickt trotzdem ein Kündigungsschreiben an seine Wohnanschrift, dann geht die an die Wohnadresse zugestellte Kündigung dem Arbeitnehmer erst zu, nachdem er aus Spanien zurückkommt und die Kündigung aus dem Briefkasten nehmen oder vom Postamt abholen kann.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 5.8.2021

Es besteht keine Verpflichtung dem Arbeitgeber zu sagen, ob man wegfährt und wohin. Der Arbeitgeber kann das Kündigungsschreiben an jene Adresse zustellen, die ihm bekannt ist. Den Arbeitgeber trifft aber das entsprechende höhere Risiko eines eventuellen Nichtzuganges der Kündigung. Finde ich nach der Rückkehr aus meinem Urlaub ein Kündigungsschreiben in meinem Postkasten, dann sollte ich sofort aktiv werden und die Rechtsberatung der AK Wien in Anspruch nehmen.

Die ExpertInnen können aufgrund der Umstände des Einzelfalles prüfen, wann der Zugang erfolgte und auch wann das Arbeitsverhältnis korrekt beendet ist. Vor allem wenn jemand gegen die Kündigung etwas unternehmen will und um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses kämpfen möchte, gibt es eine relativ kurze Frist von in der Regel 14 Tagen, in der zu handeln ist und eine Klage bei Gericht eingebracht werden kann.

Kündigung per E-Mail oder Telefon

Da es bis auf wenige Ausnahmen keine Formvorschriften für eine Kündigung gibt, reicht auch eine Mitteilung per Mail oder telefonisch. Hier ist es von Vorteil, wenn ich meine elektronische und generelle Erreichbarkeit für den Arbeitgeber während des Urlaubs auf Null reduziere, weil die Kündigung erst als zugestellt gilt, wenn ich das Mail auch tatsächlich aufgemacht habe und lese und dieser Zeitpunkt ist auch im Nachhinein jederzeit belegbar. Also ein Grund mehr, die Online-Zeit und Telefonate im Urlaub auf reine Freizeitaktivitäten zu beschränken!