Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
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AK-Tipp

AK Förderungen zur Weiterbildung

Weiterbildung wird immer wichtiger, gerade jetzt im digitalen Zeitalter. Man muss am Ball bleiben, um damit den Arbeitsplatz abzusichern oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Wie die berufliche Weiterbildung von AK Mitgliedern finanziell unterstützt wird, ist heute das Thema.

Weiterbildung, die Teilnahme an Kursen und Lehrgängen, das kostet Geld und kann das Haushaltsbudget oft ziemlich belasten. Die Arbeiterkammer bietet eine spezielle Unterstützung für die Weiterbildung im Bereich Digitalisierung an, den sogenannten „Digi-Winner“.

Der Digi-Winner fördert jede Weiterbildung aus dem großen Bereich der neuen digitalen Technologien. Das beginnt bei der Einführung in die EDV, bei Textverarbeitung und Tabellen-Kalkulation und geht dann weiter bis zu Web-Design, Software- und App-Entwicklung oder Online-Marketing. Auch Lehrgänge an Universitäten und Fachhochschulen werden gefördert. Heutzutage besteht in jeder Branche ein zunehmender Bedarf an permanenter Qualifizierung, und der Digi-Winner gibt unseren Mitgliedern Geld in die Hand, um sich diese Weiterbildung leisten zu können.

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Jedes AK Mitglied kann bis zu 5.000 Euro über den Digi-Winner abrufen

Das Besondere am Digi-Winner

Bemerkenswert ist das Fördervolumen: Jedes AK Mitglied kann bis zu 5.000 Euro über den Digi-Winner abrufen, das ist historisch die bisher höchste Individual-Förderung der AK. Neu ist auch, dass es sich beim Digi-Winner um eine gemeinsame Initiative der AK und dem Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) handelt, so eine Kooperation gibt es nur im Bundesland Wien. Und innovativ ist jedenfall: Je weniger jemand verdient, umso höher ist die Förderung – bei einem Einkommen von bis zu 1.500 Euro netto werden 80 Prozent der Kurskosten refundiert. Bei steigendem Einkommen dann 60 Prozent oder 40 Prozent.

Weitere Förderungen der AK für die Weiterbildung

Seit dem Jahr 2002 gibt es den klassischen „AK Bildungsgutschein“ im Wert von 120 Euro pro Jahr, AK Mitglieder in Karenz bekommen noch einmal 50 Euro dazu. Diesen Gutschein kann man wie Bargeld verwenden, man bezahlt dann für den Kurs 120 oder 170 Euro weniger. Der AK Bildungsgutschein gilt zum Beispiel auch bei Rhetorik- oder Sprachkursen, und bei vielen anderen Kursen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 9.9.2021

Seit 2019 gibt es einen zweiten Bildungsgutschein, den „AK Digi-Bonus“, ebenfalls im Wert von 120 Euro pro Jahr. Auch der Digi-Bonus wird wie Bargeld verwendet und reduziert von Vornherein die Kursgebühr. Er gilt für Kurse im Bereich Digitalisierung. Bevor man sich für einen Kurs entscheidet, lohnt sich ein Blick auf die AK Wien Homepage: Dort findet sich eine Übersicht über alle Kurse, die jetzt im Herbst 2021 mit dem AK Bildungsgutschein und dem AK Digi-Bonus gefördert werden.

Man kann Digi-Winner, Digi-Bonus und Bildungsgutschein miteinander kombinieren. Ein Beispiel: Das Einkommen liegt bei 1.200 Euro netto, der Kurs kostet 1.200 Euro. Digi-Bonus und Bildungsgutschein im Wert von je 120 Euro reduzieren die Kursgebühr auf 960 Euro. Nach Kursabschluss zahlt der Digi-Winner 80 Prozent der Kursgebühr von 1.200 Euro, also 960 Euro. Im Endeffekt kann der Kurs gratis besucht werden und man spart sich ein ganzes Monatsgehalt!

So kommt man zu den Förderungen

Es gibt eine eigene AK Hotline zum Digi-Winner: 01 501 65 DW 1405, besetzt von Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Dort gibt es alle Infos – was wird gefördert, an welchen Kurs-Instituten kann die Weiterbildung gemacht werden, wie muss der Antrag auf Förderung eingereicht werden, welche Fristen sind einzuhalten. Den Bildungsgutschein und den Digi-Bonus kann man schnell und unkompliziert unter 0800 311 311 bestellen, oder über die AK Homepage, in circa 2 Tagen ist er dann im Postkasterl.

Wichtiges um Weiterbildung zu erleichtern

Weiterbildung braucht auch Zeit, auch das ist ein Investment. Es gibt in Österreich gute Modelle wie etwa die Bildungskarenz oder die Bildungsteilzeit – leider gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, das wäre aber wichtig. Und generell sollten alle Beschäftigten einen Anspruch auf zumindest eine Woche Weiterbildung pro Jahr in der bezahlten Arbeitszeit bekommen.