Eine Büroangestellte vor dem Laptop sitzend die von einem Kollegen angegrapscht wird
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Dmitri Maruta
AK-Tipp

Was tun bei sexueller Belästigung im Job?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist leider noch immer weit verbreitet und verschwindet auch nicht wegen Corona. Besonders häufig davon betroffen sind junge Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge. Die Arbeiterkammer Wien gibt Tipps, wo Betroffene Hilfe bekommen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“,
25. November 2021

Sexuelle Belästigung ist eine Beeinträchtigung der Würde. Es sind Verhaltensweisen, die zur sexuellen Sphäre gehören und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig sind. Die Belästigung am Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber, einem Kollegen oder Dritten wie zum Bespiel Kunden ausgehen und beginnt nicht erst bei unerwünschten Berührungen. Sie reicht von sexistischen Witzen, anzüglichen Bemerkungen, Pin-up Poster im Arbeitsbereich, unerwünschten Einladungen bis zu körperlichen Übergriffen.

Die Hand eines Mannes am Po einer Frau
Dmitri Maruta
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht zu tolerieren

Grundsätzlich kommen sexuelle Belästigungen in allen Branchen vor. Auffällig sind aber immer wieder das Gastgewerbe und generell der Dienstleistungssektor. Der Arbeitgeber bzw die Arbeitgeberin hat eine zentrale Rolle in der Frage, welches Klima in einem Betrieb herrscht. Es braucht daher das klare Signal der Unternehmensleitung, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird und zwar von niemandem. Nicht von Führungskräften, nicht von Arbeitskollegen und -kolleginnen und auch nicht von Kunden. Die Aufgabe der Führungskräfte ist es, insgesamt für ein respektvolles Arbeitsklima zu sorgen.

Richtiges Verhalten von Arbeitgebern

Dem Arbeitgeber trifft laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe, wenn es zu einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz kommt. Er muss in diesem Fall die Betroffene schützen. Je nach Schwere der Belästigung, beispielsweise durch eine Abmahnung oder Versetzung des Belästigers. Ansonsten hat die betroffene Arbeitnehmerin Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber.

Dokumentieren und sofort Unterstützung holen

Innerhalb des Betriebes können sich Betroffene an den Betriebsrat wenden. Außerhalb des Unternehmens an die Arbeiterkammer, Fachgewerkschaft und Gleichbehandlungsanwaltschaft. Für junge ArbeitnehmerInnen in der Arbeitswelt hat die AK Wien zudem eine Kooperation mit dem Verein sprungbrett: Act4Respect. Das ist ein neues Angebot für junge Frauen und Männer in Ausbildung und Beruf, wenn sie sexuell belästigt wurden und sie abseits von rechtlichen Maßnahmen Unterstützung brauchen. In Kooperation mit der AK Wien bietet der Verein sprungbrett unter anderem kostenlose telefonische Beratung und bei Bedarf auch Einzelberatung an.