Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
AK-Tipp

Alles zu Papamonat und Karenzteilung

Wenn man als Vater nach der Geburt seines Kindes bei die Kinderbetreuung mit dabei sein will, hat man zwei Möglichkeiten. Den Papamonat und die Aufteilung der Karenz. Was es da zu wissen gibt für Papa und Mama, erklären die Experten der Arbeiterkammer Wien.

Gleich nach der Geburt kann ich als Vater den Papamonat in Anspruch nehmen, also eine Auszeit, um bei der Familie zu sein und das für genau einen Monat. Der Papamonat hat drei Fristen, die ich insgesamt einhalten muss. Zu allererst die Meldung an den Arbeitgeber im Vorhinein. Sprich spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss ich meinem Arbeitgeber ankündigen, dass ich einen Papamonat in Anspruch nehmen werde.

Die zweite Meldung erfolgt gleich nach der Geburt. Ich muss meinen Arbeitgeber informieren, dass und vor allem wann mein Kind geboren worden ist. Schlussendlich der dritte Schritt: Ich muss meinem Arbeitgeber innerhalb der ersten Woche nach der Geburt meines Kindes Bescheid geben, an welchem Tag ich meinen Papamonat starten werde. Das Ende des Papamonats muss jedenfalls noch im Rahmen des Beschäftigungsverbots meiner Frau, in der Regel also acht oder zwölf Wochen nach der Geburt, liegen.

Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
Väter haben exakt denselben Kündigungsschutz wie ihre Partnerinnen

Teilung der Karenzzeiten

Wenn einmal das Beschäftigungsverbot der Mutter nach der Geburt vorbei ist, haben Väter und Mütter genau die selben Rechte. Das heißt, ich kann es mir als Familie aussuchen, wer wie lange die Karenz in Anspruch nimmt. Eine Aufteilung in maximal drei Phasen ist zulässig. Die Mindestdauer einer Karenz beträgt zwei Monate. Das Ende ist spätestens mit dem zweiten Geburtstag erreicht.

Starte ich gleich nach dem Berufsverbot der Mutter, dann muss ich die Karenz innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber anmelden. Lasse ich hingegen meiner Partnerin den Vortritt und komme erst später dran, dann sind es die selben Fristen wie beim Papamonat. Spätestens drei Monate vor Antritt muss ich meinen Arbeitgeber über meine Karenz informiert haben.

Sendungshinweis

„Radio Wien am Vormittag“, 9.6.2022

Wenn ich mich in Karenz befinde, kann ich das Kinderbetreuungsgeld beantragen. Hier gibt es verschiedene Modelle. Ich kann die einkommensabhängige Variante wählen oder die pauschale Variante wählen.

Antrag auf Karenz und Kündigungsschutz

Der Antrag auf Karenz sollte schriftlich gestellt werden. Verpflichtung dazu gibt es keine. Die Juristinnen der Arbeiterkammer empfehlen allen Eltern die Karenz schriftlich zu melden. Dies schon deshalb, um einen schriftlichen Nachweis zu haben, damit es in den Jahren danach zu keinen Missverständnissen über die Daten oder die Dauer der Karenz kommen kann.

Die Angst der Väter vor einer Kündigung sollte nicht größer oder kleiner als bei den Müttern sein. Väter haben exakt denselben Schutz wie ihre Partnerinnen. Dieser beginnt bereits vier Monate vor Beginn der Karenz oder auch des Papamonats und dauert jeweils bis vier Wochen nach Beendigung der Karenz beziehungsweise des Papamonats. Hier herrscht also völlige Gleichberechtigung zwischen den Eltern. Das bedeutet, ich als Vater kann es mir aussuchen, ob ich an der Kindererziehung teilnehmen möchte.