Stapel Zwei-Euro-Münzen
APA/dpa/Oliver Berg
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AK-TIPP

Alles zum Thema Urlaubsgeld

Der wohlverdiente Urlaub steht für für viele vor der Tür. Nur halb so schön wäre er ohne den Urlaubszuschuss. Und der ist diesmal das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Vorab gilt es noch den Begriff genauer zu definieren. Das bei uns bekannte Urlaubsgeld, heißt in den meisten Fällen Urlaubszuschuss und ist keinesfalls mit den Begriffen Urlaubsentgelt oder Urlaubsersatzleistung zu verwechseln. Der Urlaubszuschuss ist schlichtweg das, was wir unter dem 14. Monatsgehalt verstehen.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass den Arbeitnehmerinnen der Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund eines Gesetzes zusteht und für alle Beschäftigten gleich ist. Dem ist aber nicht so. Der Urlaubszuschuss ist ein finanzieller Anspruch, der den Arbeitnehmern laut Kollektivvertrag zusteht. Dasselbe gilt übrigens auch für das Weihnachtsgeld.

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Der Urlaubszuschuss ist schlichtweg das, was wir unter dem 14. Monatsgehalt verstehen.

Dienstverhältnis und Kollektivvertrag

Wenn mein Dienstverhältnis wie zum Beispiel bei einem freien Dienstnehmer keinem Kollektivvertrag unterliegt,
dann habe ich auch prinzipiell keinen Anspruch auf einen Urlaubszuschuss, es sei denn, ich habe eine eigene Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber darüber getroffen, dass er mir mein Gehalt 14 Mal pro Jahr bezahlt.

Sendungshinweis

„Radio Wien am Feiertag“, 16.6.2022

Wenn einmal geklärt ist, dass ich grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaubszuschuss habe, dann kann ich im Kollektivvertrag nachlesen, wann der Arbeitgeber diesen bezahlen muss.

Manche Kollektivverträge sehen bestimmte Stichtage vor, wie zum Beispiel den 31. Mai oder den 30. Juni oder, für den Fall, dass ich erst später im Jahr einsteige, den 31. Dezember. Andere Kollektivverträge wiederum legen fest, dass der Urlaubszuschuss bei Urlaubsantritt zu zahlen ist.

Höhe des Urlaubszuschusses

Die Höhe des Urlaubszuschusses ist im Kollektivvertrag geregelt. Bei den Angestellten sehen die meisten Kollektivverträge vor, dass der Urlaubszuschuss ein Monatsgehalt beträgt. Bei den Arbeitern gibt es viele unterschiedliche Regelungen, die historisch gewachsen sind. Manche Kollektivverträge sehen lediglich zwei bis vier Wochenlöhne vor, oft verbunden mit einem Anstieg des Anspruches bei längerer Beschäftigung im Betrieb. Der Anspruch auf Urlaubszuschuss steht in der Regel pro Kalenderjahr zu.

Das bedeutet, wenn man während des Jahres in eine Firma eintritt, dann gibt es nicht das volle Urlaubsgeld. Tritt man erst während des Jahres in den Betrieb ein, dann bekommt man das Urlaubsgeld anteilig. Hat zum Beispiel heuer jemand am 1. März zu arbeiten begonnen, dann erhält dieser für heuer 10/12 Urlaubsgeld. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres beendet wird und das Urlaubsgeld noch nicht ausbezahlt wurde. Auch hier ist der aliquote Teil auszuzahlen. Dieselben Regeln gelten im Übrigen auch für das Weihnachtsgeld.

Kurzarbeit und Abrechnung

Die Sonderzahlungen, das heißt Urlaubszuschuss und das Weihnachtsgeld werden in der Kurzarbeit, unabhängig von der Nettoersatzrate, ungekürzt ausgezahlt. Sie erhalten den Urlaubszuschuss daher auch im Jahr 2022 wie gewohnt, in Höhe des Gehalts vor der Kurzarbeit zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt.

Ob im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses richtig abgerechnet worden ist, zählt zu den Aufgaben in der Rechtsberatung in der AK Wien. An die können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden. Damit hier alle Arbeitnehmer erhalten, was ihnen zusteht.