Wohnbauten
ORF.at/Christian Öser
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AK-Tipp

Die Wohnrechtsberatung der AK Wien

Die Rechte von Mieterinnen sind oft kompliziert zu durchschauen. Die AK Wien hat deshalb seit 2019 eine Beratungs-Hotline für Fragen zum Wohn- und Mietrecht eingerichtet. Der Beratungsbedarf und die häufigsten Fragen sind diesmal das Thema.

Der Beratungsbedarf ist groß, pro Tag rufen zwischen 70 und 130 Ratsuchende bei der Beratungshotline an. Meist sind es mietrechtliche Problemstellungen, aber auch Besitzer von Eigentumswohnungen haben mitunter ihre liebe Not mit dem, was jetzt genau ihre Rechte und Pflichten sind. Die Fragen der Anruferinnen reichen quer durch den Gemüsegarten. Das geht von Problemen beim Mietvertragsabschluss bis hin zur Kündigung der Wohnung. Da ist eine Rechtsberatung natürlich besonders gefragt ist, wenn der Verlust der Wohnung droht.

Zahlreiche Anfragen gibt es zum Thema gesetzliche Mietzinsobergrenzen, und ob man nicht doch zuviel Miete zahlt. Auch befristete Mietverhältnisse sind ein besonderes Thema in der Beratung sowie Probleme rund um die Rückgabe der Wohnung, wenn man bei Beendigung des Mietverhältnisses seine Kaution nicht zurückbekommt.

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Nicht alle Mietverhältnisse unterliegen dem Mietrechtsgesetz und seinen Mietzins-Obergrenzen

Mietzinsobergrenze und befristeter Mietvertrag

Es unterliegen nicht alle Mietverhältnisse dem Mietrechtsgesetz und seinen Mietzins-Obergrenzen. Schon aus diesem Grund ist es nicht einfach zu beurteilen, ob der verlangte Mietzins überhöht ist. Im Gesetz gibt es für jedes Bundesland einen eigenen Richtwert, der beträgt ja derzeit für Wien 6,15 €/m². Dazu kommt dann aber noch das eher unklare Zuschlagssystem. Die AK Wien empfiehlt den Mietzinsrechner der Stadt Wien für eine erste Einschätzung zu benutzen, den findet man leicht im Internet. Hat man da Anhaltspunkte, dass man zu viel zahlt, sollte man eine Mieterorganisation aufsuchen, die kann dann ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle führen.

Das Problem bei einem befristeten Mietvertrag ist wohl die Unsicherheit, dass man das ZuHause verliert, wenn der Vermieter nicht mehr will. Genau, das wird oft beklagt. Dass man zu hohe Mieten oder Betriebskosten hat, und man dagegen nichts tun kann. Man ist erpressbar! Wehrt man sich gegen das Unrecht, fliegt man raus. Alle drei oder vier Jahre übersiedeln, eine neue Schule oder plötzlich weite Anfahrtswege, Kinder verlieren den Freundeskreis, kein sicheres richtiges ZuHause haben, das will man seiner Familie nicht zumuten!

In letzter Zeit kamen vermehrt Anfragen zu mündlich zugesagten Verlängerungsoptionen bei befristeten Verträgen. Das passiert durchaus oft, dass der Makler sagt, der Vertrag ist zwar nur auf drei Jahre befristet, aber „mit Verlängerungsoption“. Auf solche Zusagen, egal ob vom Makler oder Vermieter, kann man sich leider nicht verlassen. Im Vertrag steht dann in der Regel keine echte Verlängerungsoption, meist eine total unklare oder gar keine Vereinbarung. Da muss man sehr aufpassen. Manchmal steht „Befristet auf x Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit“. Das ist überhaupt nix wert. Die „Möglichkeit“ zur Verlängerung hat man sowieso, mit oder ohne Erwähnung im Vertrag. Man braucht dann aber dazu immer die Einwilligung des Vermieters.

Probleme bei Rückzahlung der Kaution

Nach der Beendigung des Mietverhältnisses wird Mietern die Rückzahlung der Kaution sehr oft verweigert. Das hat vielleicht auch damit zu tun, dass manche Vermieterinnen Geld, das sie schon haben, nicht gern wieder hergeben. Auch wenn sie im Unrecht sind.

Sendungshinweis

„Radio Wien am Vormittag“, 30.6.2022

Dazu muss man einen Grundsatz wissen. Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, muss sich der Mieter nicht anlasten lassen. Oder anders gesagt, wenn etwas im Zuge des normalen also üblichen Gebrauchs der Wohnung teilweise oder ganz kaputt wird, darf man sich dafür die Kaution nicht einbehalten.

Selbst wenn etwas aus dem Verschulden des Mieters kaputt wird. Man man als Vermieter nicht einfach den Neupreis, sondern nur den Zeitwert der kaputten Sache in Rechnung stellen (ohne Umsatzsteuer) und von der Kaution abziehen. Ein Beispiel dazu aus dem Straßenverkehr. Wenn ich ihren Vorrang missachten und beim Unfall ihr gebrauchtes Auto kaputtgeht, bekommen sie von mir oder meiner Versicherung auch kein neues Auto.

AK-Wien Hotline für Miet- und Wohnrechtsfragen

Die Hotline ist unter der 01/ 501 65 1345 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und an Dienstagen auch am Nachmittag von 15 bis 18 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen unter wohnen@akwien.at beantworten die Mitarbeiter der Hotline gerne mit einem telefonischen Rückruf. Bitte gebe Sie dazu aber ihre Telefonnummer an!